Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß ja nicht, ob man in den Unterlagen nachschauen kann. Aber die AfD hat sich bei ihrem Antrag wahrscheinlich gedacht: Wir machen es so wie bei einem guten Wein. Wir lassen ihn einfach mal ein bisschen liegen, der wird schon irgendwann mal; dann holen wir ihn wieder aus der Schublade und reden noch mal drüber.
Wir haben genug in diesem Haus zur Frage der Zuständigkeiten gehört. Wir könnten uns ja manchmal wünschen, dass wir mehr Zuständigkeiten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätten. Das haben wir aber aus geschichtlichen Gründen nicht – Kollege Hoppenstedt hat dankenswerterweise darauf hingewiesen. Man muss ja, Hendrik, schon dankbar sein, dass nicht mit dem Donnerhall eines Untersuchungsausschusses gedroht wird,
sondern mit der relativ bescheidenen Form einer Enquete-Kommission. Insofern wollen wir das nicht zu ernst nehmen.
Ich weiß überhaupt nicht, worüber sich die AfD aufregt; denn ein Großteil ihrer Dämonisierungswolke speist sich auch aus der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Insofern – das muss ich sagen – sollten Sie doch durchaus aufpassen, nicht in die falsche Richtung zu keilen.
Ist es wirklich so, dass wir ein echtes Erkenntnisproblem haben? Ich glaube, nicht. Wir wissen bereits all das, was Sie versuchen deutlich zu machen. Wir wissen auch: Ja, natürlich gibt es eine vollkommen veränderte Form – auch was den Inhalt betrifft – des Medienverhaltens und des Informationsbeschaffungsverhaltens. Das ist alles wahrlich nichts Neues. Die Frage ist, ob der politische Wille da ist, daraus etwas abzuleiten.
Man sollte vielleicht mal sagen: Wertschöpfung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört dazu, Kollege Mann. Aber wir machen im Kulturausschuss ja etwas miteinander: Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz soll gerade die Streamingplattformen dazu veranlassen, die Wertschöpfung vor Ort zu gewährleisten. Diese Wertschöpfung vor Ort ist eben etwas, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja durchaus ermöglicht. Das wollen wir jetzt auch bei anderen Plattformen. Das ersetzt aber natürlich weitere Überlegungen nicht.
Ich glaube, eine Enquete-Kommission, die Sie einsetzen wollen, ist das falsche Instrument. Denn der Erkenntnisprozess muss offen sein.
Es wäre für mich nicht vorstellbar, dass die AfD, nachdem sie auf fünf Seiten zur Ausgangslage alle Ergebnisse bereits vorweg formuliert hat, plötzlich zum Ergebnis kommt: Wenn wir eine Enquete-Kommission einsetzen,
dann ist der Erkenntnisprozess offen. – Das glaubt Ihnen wirklich kein Mensch.
Am Ende des Tages – Frau Präsidentin, Achtung, jetzt wird es gefährlich – kann ich es Ihnen nicht ersparen: Wer beim Beitragszahler den Eindruck erweckt, es wäre eine politische Mehrheitsentscheidung, einfach mal so auf den Rundfunkbeitrag zu verzichten, der – tut mir leid – lügt. Warum? Weil das Verfassungsgericht entschieden hat, dass sowohl die Beitragsart als auch die Beitragshöhe verfassungsgemäß sind. Das bedeutet: Wenn Sie das wider besseres Wissen behaupten, dann – tut mir leid – lügen Sie
die Menschen in diesem Land bezüglich der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an.
Ja, es ist nicht alles in Ordnung. Dafür gibt es die Politik. Dafür gibt es die Landesparlamente. Deshalb sollten Sie versuchen, den Kontakt mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aufrechtzuerhalten. Wenn ich mir nur anschaue, wie viele Informationen in den Medien heutzutage produziert und über das Internet verbreitet werden, dann muss ich mich manchmal fragen, wie das zu schaffen ist. Wird beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf einen Knopf gedrückt, sodass pro Tag Texte im Umfang einer Sonntagszeitung herauskommen?
Wir sind mal dafür angetreten, eine Arbeitsteilung zu etablieren. Das heißt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht „Fernsehen und Funk“, und die private Medienanstalten machen „Textarbeiten“. Auch das funktioniert nicht mehr ganz richtig.
Gerade bei der Frage nach der geänderten Mediennutzung und dem Rezeptionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger muss man auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkurrenzfähig halten, aber das muss auch finanzierbar sein. Das ist unsere Verpflichtung. Mit Ihrem Antrag, mit dem, was Sie hier vorschützen, werden Sie das nicht schaffen.