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89. Sitzung
Donnerstag, 9. Juli 202621. Wahlperiode, 89. Sitzung7 a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA — b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) — – zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Uhlig, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In — – zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke — Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral — Strompreise für alle Unternehmen in Deutschland senken — Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch auf der Tribüne! Was passiert eigentlich, wenn in fünf Jahren kein Wind weht und die Sonne womöglich nicht scheint?

„Womöglich“? Jede Nacht ist das so!

Die Antwort darauf liefern wir heute mit dem StromVKG, damit unser Land in Dunkelflauten nicht im Dunkeln steht.

Das Ministerium hat einen Entwurf vorgelegt, der – das muss man an der Stelle nach vorne stellen – heute eine klare Botschaft nach außen senden soll: Deutschland ist ein Wirtschaftsstandort, Deutschland ist ein Industrieland. – Und wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass das auch so bleiben kann, dass sich die Chemieindustrie und die Stahlindustrie keine Gedanken darum machen müssen, ob es in ihren Betrieben zu irgendwelchen Versorgungsengpässen kommt.

Beifallbei der SPD und der CDU/CSU

Ich möchte mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen, aber auch beim Ministerium für die tollen Verhandlungen bedanken. Nichtsdestotrotz gab es natürlich ein paar Dinge, die wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch mal geändert bzw. bei denen wir ein kleines bisschen nachgeschärft haben. Einen Punkt möchte ich ganz besonders hervorheben. Es gibt ein Wort – ich kämpfe inzwischen schon damit –, das wir immer wieder verwenden: Südbonus. Ich glaube, im Großen und Ganzen war das so gar nicht gemeint. Das Gesetz hat sich ursprünglich mal mit der Frage beschäftigt, wo denn der größere Bedarf besteht. Und da hatte man zu Recht festgestellt, dass es im Süden einen etwas größeren Bedarf gibt als im Norden, weil wir im Norden und im Osten sehr fleißig darin waren, erneuerbare Energien aufzubauen, während andere das vielleicht nicht ganz in dem Umfang getan haben.

Abg. Dr. Paul Schmidt [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage

Genau deshalb hat man diesen Bonus reingeschrieben. Wir haben aber gesagt, dass der Bonus diskriminierungsfrei sein muss. Das Ganze muss auch so ausgestaltet sein, dass keine Region abgehängt wird. Genau deshalb haben wir den Bonus jetzt so umformuliert, dass im ersten Ausschreibungsprozess erst mal ein Drittel der Kapazitäten im Norden entsteht, bevor überhaupt irgendein Südbonus zieht. Damit werden wir keine Region benachteiligen. Alle Regionen werden bei der Energieversorgung gut aufgestellt sein.

Beifallbei der SPD sowie des Abg. Michael Kellner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

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