Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Im technologischen Fortschritt liegt die Zukunftsfähigkeit dieses Landes. Dafür braucht es kluge Köpfe, und wir wollen die besten Talente heben und fördern. Wir wollen sie halten und auch gewinnen.
Was es dafür nicht braucht, ist ein System, das den Wunsch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, in ihrem Metier forschen, arbeiten und lehren zu dürfen, zu ihren Ungunsten ausnutzt. Wir sehen solche Strukturen aber eben leider im Wissenschaftssystem. Als Beispiel nenne ich hier nur die kostenlose Titellehre. Weil wir als SPD diese Strukturen sehen und die Meldungen der Betroffenen hören, sind wir bereit, die Arbeitsbedingungen grundlegend zu ändern.
Die Anträge bieten da auch einige Punkte. Ich will aber den Blick auch auf die Schwächen in diesen Anträgen richten. Die Linken schlagen vor, für die studentischen Hilfskräfte eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren festzulegen. Zwei Jahre führen zum Beispiel bei Studierenden an den HAWs zu grundsätzlichen Problemen. Im ersten Semester hat man normalerweise noch keinen Hiwi-Job. Da kommt man erst mal an und muss sich auch erst in der Professorinnen- und Professorenschaft bekannt machen. Im zweiten Semester kann man vielleicht – es ist sehr früh – mit einem Hilfskraftvertrag starten. Nach zwei Jahren kommt man automatisch ins fünfte Semester. Dann ist das Pflichtpraktikum, in dem die Studierenden in ein Unternehmen gehen und damit weg von der Hochschule. Das heißt, da sind die Studierenden gar nicht da.
An der Stelle würde man flächendeckend Mehrarbeit für die Personalabteilungen schaffen, die eh schon überlastet sind, weil man diese Verträge in Gänze auflösen müsste.
Daran sieht man: Die Vorschläge von den Linken sind hier schnell rausgerufen. Liebe Nicole Gohlke, Sie schlagen zum Beispiel die Abschaffung des Gesetzes in Gänze vor. Dann hättet ihr aber keine Möglichkeit mehr, Promovierende über sechs Jahre einzustellen; denn das TzBfG bietet diese Möglichkeit nicht. Also da bitte erst aufpassen. Das sind schnell rausgerufene Parolen, aber mit der Praxis, werte Kolleginnen und Kollegen, hat das eben nichts zu tun.
Die Grünen führen in ihrem Antrag einen Aspekt auf, der überhaupt keinen weiteren Regelungsbedarf benötigt. Aber sie festigen eine Legende, die immer noch kursiert. Sie schreiben:
„Es ist klarzustellen, dass Zeiten studentischer Arbeit nicht auf die Höchstbefristungsdauer nach dem Studium angerechnet werden.“
Dies ist in der Novelle 2016 klargestellt worden. Das ist auch nachzulesen in der Gesetzesbegründung. Der § 6 WissZeitVG für studentische Hilfskrafttätigkeiten ist neu eingeführt worden, und § 2 Absatz 3 Satz 3 WissZeitVG besagt, dass die entsprechenden Befristungsregelungen nicht für Arbeitsverhältnisse nach § 6 WissZeitVG, also für studentische Hilfskräfte, anzuwenden sind. Sie sind hier auszuklammern. Das heißt, hier muss nichts klargestellt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist ganz klar geregelt.
Wir sehen, dass wir im Wissenschaftszeitvertragsgesetz einiges voranbringen müssen. Was ich insbesondere als ganz dringend erachte, sind die Sollregelungen. Wir wissen, dass viele Unis und Forschungseinrichtungen kreative –