Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Manchmal entsteht aus einer Pflicht auch eine Chance. Genau das ist heute der Fall. Wir setzen die europäische Industrieemissionsrichtlinie – kurz: IED – in deutsches Recht um. Das müssen wir tun. Wir nutzen die Umsetzung aber auch, um die noch offenen Punkte aus dem Deutschlandpakt für mehr Tempo des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz umzusetzen. Damit bauen wir Bürokratie für Unternehmen und Behörden ab, vermeiden Doppelführungen, setzen klare Fristen, vereinfachen die Verfahren und digitalisieren sie vollständig. Damit treiben wir die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren massiv voran, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Richtlinie betrifft rund 10 000 Industrieanlagen in Deutschland. Für all diese Betriebe sind schnelle und verlässliche Genehmigungen entscheidend. Wer heute in neue Anlagen investiert, investiert auch in eine klimafreundliche Zukunft unseres Landes. Wer Produktionsprozesse modernisiert, senkt Emissionen. Wer neue Technologien einsetzt, sichert Arbeitsplätze. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich heute zwei Botschaften senden.
Die Erste richtet sich an unsere Industrie. Wir sehen ihre Herausforderungen.
Wir wissen, dass lange Verfahren Investitionen ausbremsen. Wir wissen, dass jede unnötige Schleife Zeit kostet, und Zeit ist heute ein echter Wettbewerbsfaktor. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren zahlreiche Verbesserungen vorgenommen. Unternehmen mit bewährten Umweltmanagementsystemen müssen Daten künftig nicht mehr mehrfach in unterschiedlichen Systemen nachweisen; das spart Aufwand. Außerdem ermöglichen wir den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei ganz neuen Produktionsstätten. Die Behörde muss spätestens innerhalb von acht Wochen eine Prognoseentscheidung treffen, und wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann früher starten.
Wir beschleunigen Genehmigungsverfahren außerdem, indem wir künftig für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen eine Stichtagsregelung für die Sach- und Rechtslage einführen. Ab dem Abschluss der Behördenbeteiligung bleiben spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage grundsätzlich außer Betracht. Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Behörden.
Ein Genehmigungsverfahren muss künftig nicht mehr neu aufgerollt werden, nur weil sich während des laufenden Verfahrens eine Rechtsvorschrift ändert. Investitionen können dadurch schneller umgesetzt werden. Was uns dabei sehr wichtig war, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das gilt nicht für den Arten- und Habitatsschutz. Wir schützen unser Umweltrecht.
Der Erörterungstermin findet künftig nur noch statt, wenn er vom Antragsteller auch beantragt worden ist. Denn der Vorhabenträger hat ein Interesse, dass sein Antrag entsprechend positiv entschieden wird. Das spart Zeit, aber nicht Qualität. Die Beteiligung der Öffentlichkeit bleibt natürlich bestehen. Aber wir schauen eben genau, dass wir nur noch die beteiligen, die auch tatsächlich betroffen sind. Wer gegen eine Windanlage in Grevenbroich Einwände erhebt, sollte auch einen Bezug zu diesem Vorhaben haben. Einwendungen aus Mönchengladbach helfen den Menschen vor Ort nun wirklich nicht weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine zweite Botschaft richtet sich an alle, die sich um unsere Umwelt und das Klima sorgen: Sie können sich auf uns verlassen. Wir senken keine Umweltstandards,
nicht einen einzigen Standard. Wir schleifen kein Umweltrecht.
Das hohe Schutzniveau bleibt erhalten, und wir sorgen dafür genau mit diesem Gesetz. Diese Koalition zeigt, dass moderne Industriepolitik und konsequenter Umwelt- und Klimaschutz keine Gegensätze sind; sie gehören zusammen.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit an den Kollegen von der Union! Das war sehr gut.
Alles Gute.