Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern mit dem Wert der europäischen Industrieemissionsrichtlinie anfangen, weil dieses Gesetz so wunderbar zeigt, dass Umweltpolitik erfolgreich sein kann. Die Industrieemissionsrichtlinie hat unser Leben in ganz Europa besser gemacht. Sie hat unsere Luft spürbar besser gemacht. Sie hat dafür gesorgt, dass weniger Menschen an schweren Lungenerkrankungen leiden. Und sie hat dafür gesorgt, dass wir weniger vorzeitige Todesfälle aufgrund von Lungenerkrankungen haben. Denn die europäische Industrieemissionsrichtlinie hat für bessere Luft in ganz Europa gesorgt.
Aber nicht nur das: Sie hat ein Level Playing Field für die europäische Wirtschaft geschaffen, also faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in ganz Europa. Sie hat dadurch auch dazu beigetragen, dass zum Beispiel die Verlagerung von Umweltzerstörungen in andere Länder mit einer schlechteren Regulierung nicht mehr stattfindet. Und sie hat Innovationen angereizt. Denn durch eine kluge Regulierung können wir es schaffen – auch das hat diese Richtlinie geschafft –, dass Unternehmen in Zukunftstechnologien investieren, dass sie Innovationen vorantreiben. Auch das ist hier passiert; denn gerade in Deutschland wurde dadurch Zukunftstechnologie geschaffen, und es sind Geschäftsmodelle entwickelt worden, die mittlerweile international zu den Führenden gehören. Deswegen ist diese europäische Richtlinie ökologisch, ökonomisch und, was die Innovationen angeht, ein voller Erfolg.
Deswegen sollte sie in Deutschland auch konsequent umgesetzt werden.
Was ich bei der Umsetzung allerdings kritisch sehe, ist, dass wichtige Errungenschaften aus der Verbesserung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie leider nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Problematisch ist zum Beispiel, dass die Transformationspläne, die nach europäischem Recht eigentlich vorgesehen sind, wie bezüglich der Umweltmanagementsysteme, für einen großen Teil der Anlagen jetzt doch nicht umgesetzt werden müssen. Ich glaube, Sie bestrafen damit ausgerechnet die Unternehmen, die vorangehen.
Sie bestrafen ausgerechnet die Unternehmen, die in ökologische Geschäftsmodelle investiert haben. Das ist falsch, und das ist, so wie Sie das als Koalition hier vorschlagen, nicht gut umgesetzt.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, den wir auch hier wieder sehen: Dadurch, dass für einen Großteil der Anlagen das abgeschwächte Verfahren gelten soll, sorgen Sie dafür, dass es für einen Großteil der Anlagen in Zukunft keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr geben wird und dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr stattfinden wird. Das wird dazu führen, dass, ich sage mal, wenn in meiner Nachbarschaft zum Beispiel eine neue Industrieemissionsanlage – eine neue Industrieanlage, die die Luft verschmutzt – gebaut wird, ich dann als Bürger dagegen keine Einwendungen mehr machen und mich im Verfahren nicht mehr beteiligen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte das für undemokratisch. Und das ist auch für die Umwelt schädlich. Ich finde, dass das einmal mehr davon zeugt, dass Sie offensichtlich glauben, dass Bürgerbeteiligung die Verfahren schlechter macht. Und das, finde ich, zeigt ein sehr kritisches Demokratieverständnis bei Ihnen.
Ich will Ihnen sagen: Bürgerbeteiligung macht Verfahren besser, und sie macht Genehmigungen rechtssicherer.
Deswegen halte ich es für einen großen, großen Fehler, dass Sie hier die Bürgerbeteiligung mal wieder so massiv schwächen.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir dem Gesetzentwurf so auch nicht zustimmen, und wir werden auch die Entschließung ablehnen. Ich hoffe wirklich sehr, dass die Bundesregierung endlich davon wegkommt, ständig an allen möglichen Stellen Bürgerrechte zu beschneiden,
wie sie das jetzt auch beim Informationsfreiheitsgesetz plant, und dass sie endlich auf den Weg zurückkehrt, die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und unseren Rechtsstaat zu verteidigen. Denn das ist die Aufgabe einer Bundesregierung.
Vielen Dank.