Vielen Dank für die Frage. – Möglicherweise habe ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt. Es ist offenbar der falsche Eindruck entstanden, die Grünöl- und Grüngasquote käme erst ganz am Ende.
Wenn Sie sich Hochlaufszenarien anschauen, dann sehen Sie, dass sie typischerweise einen S-förmigen Verlauf haben. Das heißt, am Anfang haben wir relativ geringe Zuwachsraten, in einem mittleren Bereich haben wir einen sehr starken Zuwachs, und am Ende werden die 100 Prozent erreicht. Ich habe darauf hingewiesen, weil ja ein Teil der Kritik am Gesetz ist, dass bei der Biotreppe angeblich der letzte Schritt auf 100 Prozent fehlen würde. Aber durch den Anstieg der Quote wird sozusagen diese letzte Stufe auch erreicht, sodass am Ende, 2045, 100 Prozent klimaneutrale Brennstoffe im Netz sind.
Dieser S-förmige Hochlauf erklärt sich natürlich auch dadurch, dass wir im Moment aufgrund unklarer Zuwachszahlen, zum Beispiel bei der Wärmepumpe, nicht wirklich abschätzen können – und das kann im Moment niemand seriös –, wie viel am Ende tatsächlich an grünen Gasen und grünen Ölen noch fürs Heizen gebraucht wird.
Das heißt, im Prozess muss tatsächlich auch der Hochlauf der Produktion dieser Biostoffe gesteuert werden. Die Voraussetzungen müssen geschaffen werden; denn was wir am Ende auch nicht machen dürfen – und das ist gerade so ein bisschen die Krux –, ist, dass wir den Hochlauf so gravierend anheizen, dass wir am Ende Fehlinvestitionen sehen, weil die Wärmepumpe sich doch stärker durchsetzt. Es wird also für die nächsten 19 Jahre eine Aufgabe der Regierungen sein – auch der kommenden –, diesen Prozess geschickt zu steuern.
Deshalb wird beispielsweise gerade auch bei der Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaketes darum gerungen, wie das am geschicktesten geht.
Mit dem vorliegenden Gesetz leisten wir also einen wichtigen Einstieg. Wir setzen nicht nur die sogenannten Eckpunkte vom Februar folgerichtig um, sondern wir präzisieren und ergänzen mit unserem Änderungsantrag auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung an wichtigen Stellen.
Wesentlich ist die Ergänzung beim Klimaschutz; wir haben das hier gerade schon mehrfach erörtert. Das ist ein wesentlicher Anteil: Bis zum Jahr 2045 wird der Anteil klimaneutraler Brennstoffe auf 100 Prozent steigen.
Diesen klimaneutralen Anteil müssen zukünftig die sogenannten Inverkehrbringer, also diejenigen, die Heizöl und Gas zum Heizen verkaufen, sicherstellen. Damit ist auch die Erfüllung des Klimaschutzgesetzes in der Wärmeversorgung aus unserer Sicht in vollem Umfang gesichert.
Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt – auch das haben wir gerade schon genannt – die Biotreppe. Diese Biostoffe sind mit einem wachsenden Anteil beizumischen. Hier erfolgt allerdings eine Bilanzierung bei den Anbietern und nicht bei der einzelnen Heizung.
Dass wir mit diesem Gesetz auch zukünftig neue Gas- und Ölheizungen zulassen, führt zu einer gewissen Unsicherheit bei den zukünftigen Kosten dafür, auf diese Art zu heizen: erstens die Kosten der klimaneutralen Brennstoffe, zweitens die Kosten für die Gasverteilnetze. Dafür haben wir bei den Mieterinnen und Mietern, die die Entscheidung über die Heizungsart ja gar nicht selbst treffen, das Kostenrisiko abgemildert. Entscheidet sich ihr Vermieter für eine neue Gas- oder Ölheizung, übernimmt der Vermieter auch 50 Prozent der Biotreppekosten, 50 Prozent der CO2-Kosten und 50 Prozent der Netzentgelte.
Das ist praktischer Mieterschutz, der bei den Menschen direkt ankommt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.