Die Frage lässt sich aus meiner Sicht nicht allgemein beantworten. Es sind zu viele Details zu berücksichtigen. Man muss hinzufügen, dass auch die bisherige Gesetzgebung – Stichwort „Biotreppe“ – das Weiterbetreiben von fossilen Heizungen – ich nehme mal diesen Begriff – weiterhin ermöglicht. Sie müssen bedenken, dass es auch um Investments in die im Boden liegenden Assets geht. Sie müssen berücksichtigen, wie Umbaupfade eigentlich aussehen.
Nach meiner Kenntnis gibt es bisher zum Beispiel keine grundlegenden Modelle, die im Geschosswohnungsbau bei Gasetagenheizungen flächendeckend die Lösung sind. Es ist nach wie vor ein Problem, hier in dichtbesiedelten Innenstadtbereichen umzustellen. In der Realität ist es nicht so, dass in diesen dichtbesiedelten Innenstadtbereichen überall Fernwärme verfügbar wäre oder dass sie in absehbarer Zeit so weit ausgebaut werden könnte, dass dies infrage kommt.
Auch in der letzten Wahlperiode haben wir eine Reihe von Fragen unbeantwortet gelassen. Dies war der Anlass für Verhetzung und für die entsprechenden Kommunikationsprozesse, die wir beobachten konnten. Mit all diesen Fragen müssen wir uns genauso intensiv auseinandersetzen wie mit der Frage nach der Förderung der Wärmepumpe. Das werden wir natürlich tun; ich habe es erläutert.
Wir lassen also, wie bereits erwähnt, die Eigentümer beim Umstieg zum klimaneutralen Heizen nicht allein. Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird mindestens bis 2029 sichergestellt. Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung wird mit bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten gefördert. Zunächst bedeutet dies ein Plus an Förderung und damit auch ein Plus an Klimaschutz.
Zum dritten Antrag, in dem es um die Gasunabhängigkeit geht. Energiesicherheit ist richtig und wichtig; das ist unbestritten. Diese Bundesregierung setzt auf einen Mix aus erneuerbaren Energien, Effizienzsteigerungen und dem gezielten Abbau von Abhängigkeiten.
Für Betreiber von sogenannten fossilen Heizungen werden neben möglichen steigenden Netzentgelten und der steigenden CO2-Abgabe perspektivisch zusätzliche Kosten entstehen; das ist unbestritten. Wir müssen den Menschen aber auch zutrauen, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, auch für den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Meine Damen und Herren, wir als Koalition legen uns ausdrücklich fest:
Sollte sich in einer Evaluierung – dazu habe ich schon ein paar Worte gesagt – im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgebessert. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist also kein Blankoscheck für den fossilen Status quo, sondern eine klare Verpflichtung gegenüber unseren Klimazielen. Wir haben in der Wärmepolitik einen neuen Weg eingeschlagen, und wir werden diesen weiterverfolgen. Wir brauchen Gesetze, die die Menschen mitnehmen, die handwerklich bestehen und die die Klimaziele im Blick behalten.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das es nun im parlamentarischen Verfahren zu beraten gilt, ist ein solches Gesetz: pragmatisch, sozial ausgewogen und klimapolitisch auf Kurs. Die vorliegenden Anträge lehnen wir daher ab. Das gilt übrigens auch für den Antrag der Linken, auch wenn ich auf diesen jetzt nicht besonders eingehen konnte.
Vielen Dank.