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90. Sitzung
Freitag, 10. Juli 202621. Wahlperiode, 90. Sitzung24 a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026) — – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Peter Bohnhof, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung — – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026) — b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Marc Bernhard, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre — Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — hier: Anwesenheitserfassung an Sitzungstagen
10 VermerkeReaktionswert: sehr hoch477 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sicher ärgerlichste unter allen vermeintlichen Privilegien der Bundestagsabgeordneten – so hat es Norbert Lammert mal bezeichnet – ist, dass wir in der Pflicht stehen, über unsere eigene Diätenerhöhung zu entscheiden. In seiner Amtszeit ist das geltende Verfahren eingeführt worden. Danach beschließen wir zu Beginn der Legislatur, ob unsere Bezüge jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden sollen oder nicht. Wir haben dabei volle Flexibilität. Wir können das aussetzen; das haben wir im Jahre 2020 schon mal gemacht, als die Coronapandemie wütete. Wir als Koalition schlagen es Ihnen mit diesem Gesetzentwurf auch für dieses Jahr vor.

Warum tun wir das? Unser Land befindet sich, angestoßen durch die Koalition, in einem tiefgreifenden Reformprozess. Diese Reformen betreffen vor allen Dingen die Sozialversicherungssysteme in unserem Land. Der Sinn dieser Reformen ist, dass wir in fünf oder zehn Jahren weiter die Möglichkeit haben – so wie es in den vergangenen Jahrzehnten in diesem Land auch schon der Fall war –, in einem relativen Wohlstand zu leben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Netto vom Brutto haben.

Lachendes Abg. Jörn König [AfD]

Das Ziel ist, dass die deutsche Wirtschaft weiter wettbewerbsfähig bleibt, damit wir auch in der Zukunft sichere und gute Arbeitsplätze in Deutschland haben können. Aber dazu bedarf es jetzt Reformen und Einschnitte, und diese beinhalten auch Zumutungen. Als sichtbares Zeichen, dass wir genau das anerkennen, schlagen wir Ihnen vor, dieses Jahr die Diätenanpassung auszusetzen.

„Schlagen wir Ihnen doch vor“, wollten Sie wohl sagen! Das war ja nicht geplant!

War ja nicht Ihre Idee!

Meine Damen und Herren, wir sollten uns dabei aber auch – das sage ich ganz ausdrücklich – nicht kleiner machen, als wir sind. Deswegen plädiere ich dafür, dass das jetzt die Ausnahme bleibt und wir das nicht zum Regelfall machen. Ich plädiere auch dafür, dass das, was im Abgeordnetengesetz schon verankert ist – dass wir uns an der Bezahlung der obersten Bundesrichter wie auch der Bürgermeister mittelgroßer deutscher Städte orientieren –, ausdrücklich bestehen bleibt.

Wir müssen heute aber auch über einen Gesetzentwurf der AfD entscheiden. Die AfD möchte die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen,

angeblich um Akzeptanz in der Bevölkerung für die Bundesregierung zu generieren.

So sind wir!

Da fragt man sich schon ein bisschen irritiert, seit wann Ihnen die Akzeptanz der Bundesregierung am Herzen liegt. Das ist ja was ganz Neues. Aber schön, dass Sie heute mal damit anfangen!

Aber noch besser wäre es, wenn Sie eigentlich bei sich selber anfangen würden. Wir haben im letzten Jahr zur Kenntnis nehmen müssen, was Sie im Rahmen der Verwandtenaffäre alles getrieben haben – dass Sie sich schlichtweg gegenseitig einstellen, um Ihre Familieneinkommen zu erhöhen –

Das müssen Sie sagen! Das müssen Sie sagen mit Herrn Spahn als Fraktionsvorsitzendem! Also, ich würde da ganz ruhig bleiben, Herr Hoppenstedt! Ganz ruhig!

oder dass sich die Funktionszulagen Ihrer Fraktionsspitze schlichtweg verdoppelt haben, Frau Weidel, von 6 000 auf 12 000 Euro im Monat.

Zurufvon der SPD: Unerhört! Selbstbedienungsmentalität!

Auch das sind ja Steuermittel.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU

Sagen Sie was zu Kai Wegner in Berlin!

Insoweit würde ich sagen: Wer Wasser predigt und Wein trinkt, sollte mal relativ still sein.

Beifallbei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Ich bitte, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

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