Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sicher ärgerlichste unter allen vermeintlichen Privilegien der Bundestagsabgeordneten – so hat es Norbert Lammert mal bezeichnet – ist, dass wir in der Pflicht stehen, über unsere eigene Diätenerhöhung zu entscheiden. In seiner Amtszeit ist das geltende Verfahren eingeführt worden. Danach beschließen wir zu Beginn der Legislatur, ob unsere Bezüge jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden sollen oder nicht. Wir haben dabei volle Flexibilität. Wir können das aussetzen; das haben wir im Jahre 2020 schon mal gemacht, als die Coronapandemie wütete. Wir als Koalition schlagen es Ihnen mit diesem Gesetzentwurf auch für dieses Jahr vor.
Warum tun wir das? Unser Land befindet sich, angestoßen durch die Koalition, in einem tiefgreifenden Reformprozess. Diese Reformen betreffen vor allen Dingen die Sozialversicherungssysteme in unserem Land. Der Sinn dieser Reformen ist, dass wir in fünf oder zehn Jahren weiter die Möglichkeit haben – so wie es in den vergangenen Jahrzehnten in diesem Land auch schon der Fall war –, in einem relativen Wohlstand zu leben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Netto vom Brutto haben.
Das Ziel ist, dass die deutsche Wirtschaft weiter wettbewerbsfähig bleibt, damit wir auch in der Zukunft sichere und gute Arbeitsplätze in Deutschland haben können. Aber dazu bedarf es jetzt Reformen und Einschnitte, und diese beinhalten auch Zumutungen. Als sichtbares Zeichen, dass wir genau das anerkennen, schlagen wir Ihnen vor, dieses Jahr die Diätenanpassung auszusetzen.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns dabei aber auch – das sage ich ganz ausdrücklich – nicht kleiner machen, als wir sind. Deswegen plädiere ich dafür, dass das jetzt die Ausnahme bleibt und wir das nicht zum Regelfall machen. Ich plädiere auch dafür, dass das, was im Abgeordnetengesetz schon verankert ist – dass wir uns an der Bezahlung der obersten Bundesrichter wie auch der Bürgermeister mittelgroßer deutscher Städte orientieren –, ausdrücklich bestehen bleibt.
Wir müssen heute aber auch über einen Gesetzentwurf der AfD entscheiden. Die AfD möchte die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen,
angeblich um Akzeptanz in der Bevölkerung für die Bundesregierung zu generieren.
Da fragt man sich schon ein bisschen irritiert, seit wann Ihnen die Akzeptanz der Bundesregierung am Herzen liegt. Das ist ja was ganz Neues. Aber schön, dass Sie heute mal damit anfangen!
Aber noch besser wäre es, wenn Sie eigentlich bei sich selber anfangen würden. Wir haben im letzten Jahr zur Kenntnis nehmen müssen, was Sie im Rahmen der Verwandtenaffäre alles getrieben haben – dass Sie sich schlichtweg gegenseitig einstellen, um Ihre Familieneinkommen zu erhöhen –
oder dass sich die Funktionszulagen Ihrer Fraktionsspitze schlichtweg verdoppelt haben, Frau Weidel, von 6 000 auf 12 000 Euro im Monat.
Auch das sind ja Steuermittel.
Insoweit würde ich sagen: Wer Wasser predigt und Wein trinkt, sollte mal relativ still sein.
Ich bitte, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.