Namentliche Abstimmung · Verbraucherschutz
Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Ausschussfassung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG) hier: Artikel 6 - Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Drucksachen 19/27636, 19/29246 und 19/29398)
Ergebnis
Angenommen
633 abgegebene Stimmen von 709 Mitgliedern
„Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.
709 Abgeordnete laut amtlicher Liste. 4 Namen konnten keinem Profil eindeutig zugeordnet werden und erscheinen ohne Verknüpfung.
709 von 709 Abgeordneten