Die Zielverfehlungen, die beim Hochschulpakt moniert werden, weise ich zurück. Es hat Vereinbarungen mit den Ländern gegeben, dass sie aufgrund von Prognosen bezüglich der Studierendenzahlen zum Beispiel die Möglichkeit haben, Geld zurückzustellen, das sie aber, wenn nachgewiesen ist, dass sie das Geld nicht für den Aufbau von Studienplätzen gebraucht haben, an den Bund zurückzahlen müssen. Zu dem, was nun im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sehr weitgehend waren, weil vielfach Aufgaben anhand von Prognosen aus den letzten Pakten zu erfüllen waren, festgestellt wurde, kann ich nur sagen: An dieser Stelle gibt es für die zukünftigen Pakte wesentlich strengere Vorgaben. Die Rückstellung von Geld für den weiteren Aufbau von Studienplätzen zum Beispiel braucht es nicht mehr, weil der zukünftige Hochschulpakt eine ganz andere Aufgabe hat.