Der Bund hat ein Kündigungsrecht. Er kann mit einer Vorlaufzeit von fünf Jahren die dauerhafte Vereinbarung, die wir nun mit den Ländern geschlossen haben, kündigen.

Anja Karliczek
CDU/CSUBundesministerin BMBF
Mittwoch, 15. Mai 201919. Wahlperiode, 100. SitzungBefragung der Bundesregierung
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