Schauen Sie, liebe Frau Kollegin Müller-Gemmeke: Wir erkennen das Flexibilitätsbedürfnis der Unternehmen im Hinblick auf die sachgrundlose Befristung an. Sie ist das einzige Instrument, das in diesem Bereich relativ unbürokratisch ist. Aber wir verändern dieses Instrument auch, indem wir beispielsweise die Höchstfristen senken. Wir verändern auch die Regelungen zu den Verlängerungsmöglichkeiten. Bisher war eine dreimalige Verlängerung in maximal zwei Jahren möglich. In Zukunft wird nur noch eine einmalige Verlängerung möglich sein.
Gleichzeitig führen wir bei der sachgrundlosen Befristung eine Quotierung innerhalb des jeweiligen Unternehmens ein. Dies führt dazu, dass wir einen massiven Eingriff in das Recht der sachgrundlosen Befristung vornehmen, auch zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich finde, es ist in Ordnung, dass wir das tun. Aber wir dürfen das Instrument der sachgrundlosen Befristung nicht einfach streichen, weil es eben auch das Bedürfnis der Arbeitgeberseite nach Flexibilisierung gibt.
Wenn es um das Thema Missbrauch geht, sind wir uns einig. Natürlich wollen auch wir keinen Missbrauch von befristeter Beschäftigung. Deswegen werden wir gemeinsam überlegen, wie wir das insgesamt gestalten können. Ich glaube, die Verabredungen, die Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen gemeinsam getroffen haben, sind gut und tragfähig, und sie verbessern vor allem die Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Nun wünsche ich uns, dass wir diese gemeinsamen Verabredungen auch umsetzen können.
Herzliches Dankeschön.