Grüß Gott, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verabredungen von Union und SPD zum Befristungsrecht gehen dahin, das Befristungsrecht umfassend zu reformieren. Wir sorgen für mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die befristet beschäftigt sind, indem wir den Interessenausgleich zwischen dem Flexibilitätsbedürfnis der Arbeitgeber auf der einen Seite und dem Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer auf der anderen Seite noch einmal deutlich zugunsten der Arbeitnehmer justieren. Das ist das zentrale Ergebnis unserer Verhandlungen in diesem Bereich, und ich finde das auch gut.
Im Mittelpunkt der Unionspolitik steht dabei nicht die sachgrundlose Befristung. Im Grunde haben wir hier durch die Regelungen in diesem Bereich, zum Beispiel durch die Höchstfristen, ein schon relativ stark reguliertes Instrument. Das, was uns bedrängt, ist doch die Lage derjenigen, die sich von Befristung zu Befristung hangeln, wo über viele Jahre hinweg ein Sachgrund nach dem anderen aneinandergehängt wird. Deshalb haben die Betroffenen keine Planungssicherheit, keine verlässliche Perspektive für ihre Lebensplanung,
wenn es beispielsweise darum geht, eine Familie zu gründen, ein Haus zu bauen. Das führt zum Teil auch zu gesundheitlichen Einschränkungen. Genau diese Lebensperspektive geben wir ein Stück weit zurück, indem wir die Kettenbefristungen reformieren. Hier gibt es bislang keine zeitlichen Begrenzungen durch den Gesetzgeber, und das ändern wir. Wir ändern dies, weil die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zwar feinziseliert ist, aber wenig mit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für den Rechtsanwender zu tun hat. Wir sagen ganz klar: Nach fünf Jahren Befristung ist Schluss.
Dann gibt es keine weitere Befristung. Damit sorgen wir für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Es ist das zentrale Anliegen der Unionspolitik, hier für mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sorgen und gerade ihr Sicherheitsbedürfnis in diesem Bereich zu stärken.