Ich glaube, erst einmal bleibt festzuhalten: Nachdem wir vor knapp 14 Tagen die drei Wissenschaftspakte verabschiedet haben, kann man in diesem Land auf keinen Fall davon sprechen, dass Hochschulforschung und auch außeruniversitäre Forschung Verlierer sind. Vielmehr haben wir sie so gut aufgestellt, dass sie für die nächsten Jahre auf jeden Fall Gewinner sind und ihren Beitrag für das Innovationssystem in Deutschland leisten können.
Hinzu kommt, dass wir – Sie haben es angesprochen – viele Jahre über die steuerliche Forschungsförderung gesprochen haben. Wir sind jetzt in den Endabstimmungen für einen Regierungsentwurf, und ich finde – auch das kann man schon einmal feststellen –, dass wir da sehr viel weiter gekommen sind. Wir haben nach wie vor die Absicht, dass die steuerliche Forschungsförderung zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Insofern ist alles auf einem guten Weg. Dass wir uns jetzt darüber auseinandersetzen, ob Auftraggeber oder Auftragnehmer gefördert werden, und dass wir auch eine Evaluation vornehmen, wenn wir uns darauf einlassen sollten, dass der Auftragnehmer gefördert wird, ist ein ganz normaler Prozess und wird in anderen Fällen genauso gemacht. Wichtig ist doch, dass wir gerade für die Investoren das Signal setzen, dass steuerliche Forschungsförderung jetzt auch in Deutschland möglich ist.
Eine unbefristete steuerliche Forschungsförderung ist unter Planungsgesichtspunkten schon ein richtiger Schritt nach vorne.
Alles, was wir tun, zielt auf die Zukunft und muss immer erst zeigen, ob es Wirkung entfaltet. Ich glaube, wir sollten auch diesem Gesetzentwurf, wenn er denn so weit ist, die entsprechende Chance geben.