Herr Abgeordneter, soweit ich weiß, gibt es keine Überlegung in der Bundesregierung, das anzugleichen; dazu kann der Kollege Meister vom BMF vielleicht gleich noch etwas sagen. Ihre Annahme unterstellt auch, dass diese Personengesellschaften den höchsten Steuersatz zahlen. Das ist aber in den meisten Fällen nicht so, sodass sie sich durchaus auch besserstellen können, wenn ihr Steueraufkommen nach Einkommensteuergrundsätzen, nicht nach Körperschaftsteuergrundsätzen berechnet wird.
Frau Präsidentin, ist es okay, wenn Herr Meister noch etwas dazu sagt?
PVizepräsidentin Petra Pau: Wenn er dazu etwas beitragen kann, dann machen wir das jetzt so.