Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ja, die Personengesellschaften in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer. Wir haben für die Personengesellschaften, die sehr hohe Erträge zu versteuern haben, die Möglichkeit der Thesaurierungsrücklage geschaffen. Daher können diese Unternehmen ihre Einkünfte zu einem Steuersatz versteuern, der dem von Körperschaften vergleichbar ist.
Für die Personengesellschaften, die niedrigere Erträge haben, wird eine Entlastung erfolgen, wenn die Koalition die Überlegung, niedrige Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten, realisiert.
PVizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage an die Ministerin stellt die Kollegin Anja Hajduk.