Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das ein Projekt wirtschaftlicher Art ist, das beantragt werden muss und das nach den entsprechenden Vorschriften zu genehmigen ist. Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass man nicht versuchen sollte, aus irgendwelchen übergeordneten Erwägungen, seien es eigene energiepolitische oder wirtschaftliche Interessen oder andere Interessen, da jetzt Vorschriften heranzuziehen, die vielleicht nicht so unmittelbar einsichtig sind. Deshalb würden wir sagen: Man soll dem Unternehmen die Möglichkeit geben, seine Anträge zu stellen. Man soll sie auch so bearbeiten, wie es in der Vergangenheit immer Usus war.
PVizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage kommt aus der FDP-Fraktion. Herr Kollege Hoffmann.