Herr Kollege Hoffmann, wir sagen doch immer: Bauen Sie gemeinsam mit uns – dazu reichen wir Ihnen die Hand – ein Gesetz mit einer anlassbezogenen Datenspeicherung.
Das ist doch das Problem, um das es geht: die Anlassbezogenheit.
Nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass Ihnen, bei jedem Ihrer Versuche, eine anlasslose Datenspeicherung einzuführen, in drei Entscheidungen aus Karlsruhe und Luxemburg immer wieder gesagt wurde: Irgendein Anlass muss schon da sein.
Wenn Sie das hinbekommen, dann haben Sie uns auf Ihrer Seite; aber es darf eben keine flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben. Es liegt nicht an uns. Das liegt an diesen drei Entscheidungen, die auch Sie zur Kenntnis nehmen müssen.
Deswegen sind wir sehr dafür, dass wir die gemeinsame Terrorabwehr ausbauen und die bestehenden Institutionen wie das gemeinsame europäische Terrorabwehrzentrum ECTC verbessern. Das Gleiche gilt natürlich auch für unser Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum in Deutschland, das GTAZ, bei dem auch wir sagen: Das ist eine sinnvolle, gute Einrichtung.
Das Problem liegt darin, dass Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verfahrensweisen ungeklärt sind; die Kollegen Strasser und Willkomm aus unserer Fraktion können ein Lied davon singen. Das ist schon bei uns in Deutschland der Fall gewesen. Der Fall Amri ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir hier ein Gesetz brauchen, um die Verfahrensweisen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten zu klären, und ein Gleiches benötigen wir auch auf europäischer Ebene. Daran sollten wir arbeiten. Deswegen glaube ich: Wenn wir auf diesem Weg weitergehen, den wir mit diesem Antrag beschreiten – der von Ihnen ja auch anerkannt worden ist –