Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD hat mich doch etwas verblüfft. Da fordert ausgerechnet eine Partei ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die selbst das demokratische Grundverständnis so manches Mal vermissen lässt.
Werte wie die gleiche Würde aller Menschen und die Gleichheit vor dem Gesetz werden von der AfD regelmäßig konterkariert; Beispiele sind hier schon genannt worden.
Auch scheint der AfD unbekannt zu sein, dass die Klausel schon 2012 vom Verwaltungsgericht Dresden für rechtswidrig erklärt wurde.
Der Pirnaer Verein AKuBiZ hatte sich damals geweigert, die Klausel zu unterzeichnen, geklagt und recht bekommen. Juristische Einwände gab es auch vom Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, und auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bescheinigte der Klausel rechtliche Mängel.
Die staatlich geförderten Träger sind zumeist langjährige und kompetente Ansprechpartner.
Es sind zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich oft in schwierigen Regionen unseres Landes für die Demokratie engagieren.
Sie verdienen unseren Respekt, unser Vertrauen und unsere Unterstützung.
Wegen der Klausel hatten damals viele Träger auf Fördermittel verzichtet. Sie haben sie nicht unterzeichnet, weil sie sie als diffamierend empfanden. Einige Beispiele möchte ich Ihnen nennen.
Die Initiativen aus Sachsen waren damals doppelt gestraft, weil das Landesprogramm in Sachsen verlangte, dass nicht nur die Partner unterzeichnen, sondern sich auch alle anderen Beteiligten mit einer Unterschrift zum Grundgesetz bekennen müssen.
Das führte zu folgender völlig absurden Szene: 2012 lud die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit zwei tschechische Redner zu einer Diskussion nach Dresden ein. Der eine war ein Kind von Holocaust-Überlebenden, Vorsitzender der Föderation der jüdischen Gemeinden in der Tschechischen Republik und Vizepräsident des Jüdischen Weltkongresses, der andere der Stellvertretende Dekan der Karls-Universität Prag. Die tschechischen Redner sollten sich zum deutschen Grundgesetz bekennen. Die Bitte des Projektträgers an das sächsische Innenministerium, von der Unterschrift abzulassen, wurde ausgeschlagen. Daraufhin verzichtete der Verein auf die Fördermittel.