Nein, von der AfD nicht.
Die Stadt Riesa, ebenfalls in Sachsen, erhielt einen Zuwendungsbescheid. Die Stadt sollte sich jetzt schriftlich zur Verfassung bekennen. Der Finanzbürgermeister unterschrieb mit ungutem Gefühl und fragte, ob er jetzt auch für die Grundgesetztreue der damaligen NPD-Stadträte unterzeichnen solle. Er fragte die Rechtsaufsicht in Meißen. Der Amtsleiter wusste auch nicht so recht, was er von dem Fall zu halten habe.
Das soziokulturelle Zentrum „Die VILLA“ in Leipzig lehnte die Unterzeichnung der Klausel ab mit der Begründung: Seit 21 Jahren arbeiten wir wunderbar mit den Behörden zusammen. Warum müssen wir unsere Verfassungstreue mit einer Unterschrift bestätigen?
In Bayern wollte das Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus die Klausel nicht unterzeichnen.
Dadurch entfielen Projekte wie „Spurensuche in Fürth“ und eine Bildungsreise mit Jugendlichen nach Auschwitz.
All diese Beispiele zeigen: Diese Klausel braucht niemand.
Sie behindert bürgerschaftliches Engagement in unserem Land. Demokratie lebt von Menschen, die sich für die Werte des Grundgesetzes engagieren
und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit klar zurückweisen. Insofern gehört die AfD nicht zu den Kämpfern für unsere Demokratie.
Wer wirklich Demokratie stärken will, steht an der Seite derer, die sich mit Projekten mutig gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung engagieren. Dazu gehören eine solide und verlässliche Finanzierung
und eine gute Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft, und zwar auf Augenhöhe und ohne Generalverdacht.
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie kontinuierlich weiterentwickeln und uns stets um sie bemühen.
Als Ostdeutsche, die 1989 bei der friedlichen Revolution mit dabei war und für Demokratie auf die Straße gegangen ist, weiß ich die Demokratie zu schätzen.
Eine Misstrauenskultur, wie sie von Ihnen in Ihrem Antrag vorgeschlagen wird, brauchen wir jedenfalls nicht.