Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Satz geht mir heute nicht aus dem Kopf: Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen.
Die deutschen Gerichte nannte ein Mitglied der AfD-Fraktion „Justizhuren“. Er spricht von „Systemgerichten“ und „Systemmedien“. Sieht so ein Bekenntnis zu unserem Rechtsstaat und zur Pressefreiheit aus? – Männer und Frauen sind gleichberechtigt, der Staat hat auf die Durchsetzung hinzuwirken. So steht es im Grundgesetz. Wie verträgt sich damit die Aussage eines Ihrer Kollegen, Gleichstellungsmaßnahmen seien eine „gesellschaftspolitische Umerziehungsmaßnahme“? – Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 Grundgesetz. Passt dazu die Aussage eines Ihrer Bundestagskandidaten, die „deutsche Volksgemeinschaft“ sei befallen von „Schmarotzern und Parasiten“, oder die Aussage Ihres Vorsitzenden, er wolle ein Mitglied der Bundesregierung „entsorgen“? – Werte Herren und Damen auf der rechten Seite: Ganz ehrlich, seien Sie froh, dass es keine Demokratieerklärung für Mitglieder des Deutschen Bundestages gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich selbst habe während meiner früheren beruflichen Tätigkeit wohl Dutzende Klauseln unterschreiben müssen. Ich habe hier eine Version mitgebracht – ich zitiere –:
Hiermit bestätige ich, dass ich mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekenne und keine Aktivitäten entfalte, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen.
Eine Selbstverständlichkeit? Na klar! Warum musste ich das unterschreiben, Sie nicht?
Niemand sonst, der staatliche Mittel erhält – was sind denn Ihre Diäten sonst? –, muss so etwas unterschreiben, nur diejenigen, die sich für Demokratie, für die Betroffenen von Hass und Gewalt einsetzen.
Wenn das kein Misstrauensbeweis ist, was dann?