Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Titel der Vorlage der AfD lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden“. Ein entlarvender Satz
findet sich auf Seite 8 des Gesetzentwurfs. Dort steht geschrieben – ich zitiere –:
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Beseitigung der Wahl … durch Politiker …
„Beseitigung der Wahl“ – treffender könnte man Ihre Absichten nicht auf den Punkt bringen.
Es geht Ihnen darum, den Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie zu diskreditieren.
Wenn ich mir ansehe, was Mitglieder Ihrer Fraktion zu den Themen Rechtsstaat und Justiz allein in den letzten Monaten gesagt haben, dann wird dieses Bild dadurch untermauert: Beatrix von Storch am 13. März 2018 auf Twitter zu einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover – ich zitiere –:
Diesen Richter sollten wir gleich mit abschieben. Mindestens Berufsverbot. Oder ist der ein Fall für betreutes Wohnen?
Oder Frank Pasemann am 10. Juli 2018 auf Twitter zum Thema NSU-Prozess; er spricht von einem – ich zitiere – „Schauprozess“.
Oder der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Stephan Brandner,
am 22. November auf Twitter, zur Wahl des Kollegen Stephan Harbarth
ans Bundesverfassungsgericht – ich zitiere –: „Anschlag auf den Rechtsstaat“.
Meine Damen und Herren, das sind besorgniserregende und bittere Zitate. Ich sage Ihnen: Es geht nicht um eine „Entpolitisierung“ der Justiz, sondern es geht darum, dass Sie sich endlich klar und deutlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Rechtsstaat bekennen.
Da haben Sie Nachholbedarf, meine Damen und Herren.
Wenn man sich ansieht, in welche Richtung Sie wollen, dann wird klar und deutlich, dass Sie das System einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verstanden haben und nicht verstehen wollen.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden durch den Bundestag in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages gewählt, mindestens mit Kanzlermehrheit.
Ich glaube, eine stärkere demokratische Legitimation hat dieses Haus gar nicht,
als dass in geheimer Wahl in Wahlkabinen ein Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt wird.
Was wollen Sie dagegen? Sie wollen, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts – eines Verfassungsorgans, das höchstes Vertrauen in der Bevölkerung genießt – zukünftig durch einen Richterwahlausschuss von nur zwölf Mitgliedern gewählt werden, der selber nur aus Richtern und Staatsanwälten besteht. Meine Damen und Herren, das ist nicht demokratisch, das ist eigentlich eine Idee des Ständestaates, das ist vordemokratisch,
und das passt nicht zur freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes.
Im Übrigen: Ihr Antrag atmet den Geist, dass Sie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nicht in dem Maße würdigen, wie es eigentlich für Angehörige eines anderen Verfassungsorganes angemessen wäre. Ihr Antrag negiert auch, dass die Justiz in Deutschland nicht eine Organisation ist, die man mit Misstrauen und mit Häme überschütten sollte. Stattdessen sollten wir uns einmal klar und deutlich zu unseren Sicherheitsbehörden und zur Justiz bekennen.
Wir haben einen starken Rechtsstaat, wir haben eine unabhängige Justiz,
wir haben Polizeibeamte, die das Vertrauen dieses Hauses genießen und die wissen sollten, dass sich die Abgeordneten dieses Hauses auch hinter sie stellen und dass sie nicht mit Missgunst und Herablassung behandelt werden.
Wir setzen gegen Ihren Antrag der Verächtlichmachung von Rechtsstaat und Demokratie
einen Pakt für den Rechtsstaat.