Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was das Leben der Menschen und die Arbeitszeit betrifft, so versucht der Gesetzgeber, das Arbeitsleben in einer gewissen Flexibilität zu regeln. Auf der einen Seite haben die Mitarbeiter oft den Wunsch, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch den Wunsch bzw. das Begehren des Arbeitgebers nach einer bestimmten Flexibilität,
gleichzeitig aber auch nach geordneten Betriebsabläufen. Beides gilt es hier in Einklang zu bringen.
Bevor man gesetzgeberisch tätig wird, ist es eigentlich am besten, wenn sich diejenigen darüber unterhalten, die tatsächlich dafür zuständig sind, nämlich die Arbeitsvertragsparteien und die Tarifparteien, die hier auch gewisse Gestaltungsmöglichkeiten haben. Man muss sagen: In den allermeisten Fällen klappt das in Deutschland sehr gut, und es gelingt sehr gut.
Die Gestaltung hat allerdings auch eine gewisse Grenze, und zwar dort, wo man an die Grenze der Machbarkeit kommt. Da muss man dann zunächst einmal den Unternehmer fragen, inwieweit es möglich ist, auf Flexibilisierungswünsche der Mitarbeiter einzugehen. Auch hier sind die Interessen der geordneten Betriebsabläufe zu beachten.
Das Arbeitsrecht sieht aktuell entsprechende Möglichkeiten und Grenzen vor. Ich darf an dieser Stelle das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, aber auch das Mindestlohngesetz nennen. Die Vorschläge, die Sie unterbreiten, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Linken, fördern das gerade Gesagte sicherlich nicht. Vielmehr schränken Sie die notwendige Freiheit der Unternehmer ein und
ebenso die gewünschten Freiheiten der Arbeitnehmer; im Einzelnen komme ich gleich dazu.
Der erste Punkt, den Sie fordern, ist, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden zu reduzieren. Dabei übersehen Sie allerdings, dass es auch unter Arbeitnehmern den Wunsch gibt – Sie werden es nicht glauben –, mehr als die 40 Stunden, die von Ihnen angesetzt worden sind, zu arbeiten. Warum? Weil sie sich aufgrund ihrer Mehrarbeit etwas leisten möchten.
Sie sprechen von einer Umverteilung der Arbeit. Herzlich willkommen in der Planwirtschaft! Es sollte Ihnen doch wohl bekannt sein, dass es bisher noch nie funktioniert hat, Wohlstand und Prosperität so voranzubringen.
Auch den Menschen ist damit nicht gedient. Hier können wir uns die eigene Geschichte anschauen.
Wir müssen auch betrachten, dass wir zurzeit einen Fachkräftemangel zu verzeichnen haben. Die Unternehmen leiden sehr darunter. Wenn Sie dann noch sagen: „Wir wollen die Arbeitszeiten reduzieren“, ist das sicherlich nicht im Interesse der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft. Und wenn das dazu führt, dass Steuereinnahmen nicht mehr in dem Umfang sprudeln wie bisher, dann ist das sicherlich auch nicht im Interesse aller. Die Auswirkungen brauche ich hier nicht näher zu schildern.
In Ihrer Begründung sprechen Sie aber nicht nur von einer Umverteilung der Arbeit allgemein, sondern auch von einer Umverteilung unbezahlter Arbeit. In Deutschland ist nach dem geltenden Arbeitsrecht jede Arbeitsstunde zu vergüten.
Fällt eine Überstunde an, ist diese entweder zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen. Geschieht das nicht, dann ist das bereits jetzt rechtswidrig. Der Rechtsweg steht jedem offen. Jeder kann diesen einschlagen, um zu seinem Recht zu kommen.