Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von den Grünen und den Linken, man kann natürlich, wenn man sich, wie die Kollegen auf der linken Seite des Hauses, auf die Oppositionsbank einstellt und nicht Gefahr läuft, dass man die Dinge, die man vorschlägt, auch in die Praxis umsetzen muss, Schaufensterpolitik betreiben. Man kann, wenn man nichts Genaues weiß, auch spekulieren. Aber Schaufensteranträge auf Spekulationen und Konjunktiven aufzubauen, scheint mir selbst für grüne Verhältnisse ein sehr zeitaufwendiger Luxus zu sein.
Warum sage ich das?
Die Verhandlungen zur EU-Asylverfahrensordnung, die Sie zum Ausgangspunkt Ihres Antrags machen, befinden sich derzeit auf der Arbeitsebene des Europäischen Rates in der Abstimmung. Es ist völlig gewöhnlich und nicht überraschend, dass hierbei zunächst unterschiedliche Standpunkte in die Diskussion einfließen, die – das gilt nicht für alle – deswegen noch lange nicht das Ergebnis darstellen. Ich rate wirklich dazu, den Verlauf dieser Diskussion erst einmal abzuwarten. Ich bin mir sicher, dass die Bundesregierung in jedem Fall dafür Sorge tragen wird, dass die Regelung, die am Ende der Verhandlung steht, voll und ganz im Einklang mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen wird.
Die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken sind aber zumindest insofern hilfreich, als sie uns heute die Gelegenheit geben, unseren Standpunkt zu einem wichtigen Instrument der Steuerung der Zuwanderung, vor allem aber deren Begrenzung darzustellen. Als Unionsfraktion treten wir entschlossen dafür ein, weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen,
weil wir so zu einem beschleunigten Verfahren kommen, ohne dabei die individuellen Prüfaspekte im Verfahren einzuschränken. Die bisherigen Versuche, in dieser Frage eine tragfähige Lösung zu finden, sind leider am Widerstand von Grünen und Linken im Bundesrat gescheitert. Nicht die Einstellung zur Hilfsbereitschaft trennt und unterscheidet uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern die Haltung zur Zuwanderung. Sie wollen mehr Zuwanderung, wir wollen trotz aller Hilfe in der Not weniger Zuwanderung. Das unterscheidet uns.
Wir wollen und müssen die Zuwanderung weiter begrenzen. Das ist kein Widerspruch dazu, dass wir helfen wollen, wo Hilfe in der Not gebraucht wird, jedenfalls so gut, wie wir es eben können. Wir wollen diejenigen, die unseren Schutz suchen, schützen, wenn und solange sie schutzbedürftig sind. Dies sind Gebote der Menschlichkeit, sie sind nicht verhandelbar. Dieses unbedingte Bekenntnis wird – so ist mein Eindruck – von der ganz großen Mehrheit der Menschen in unserem Land noch immer geteilt.
Aber wir können dieses Versprechen nur dann einlösen und können uns der Hilfsbereitschaft der Menschen nur dann weiterhin gewiss sein, wenn wir sorgfältig zwischen Flucht und Zuwanderung unterscheiden.
Denn wenn wir unsere Kapazitäten überschätzen oder diese Kapazitäten dadurch ohne Not überschreiten, dass wir falsche Zuwanderungsanreize setzen, schaden wir letztlich unserem gemeinsamen humanitären Anliegen und verlieren die Hilfsbereitschaft unserer eigenen Bevölkerung. Ich sage Ihnen mit der Erfahrung aus meinem früheren Beruf ganz klar: Sie sind der schlechteste Helfer, der schlechteste Retter, wenn Sie Ihre Kapazitäten überschätzen oder falsch einschätzen. Dann richten Sie Chaos an und tragen nicht zur Hilfe bei.
Insofern stimme ich dem Bundespräsidenten nachdrücklich zu, wenn er, wie vor einigen Tagen, eine klare und ernsthafte Unterscheidung zwischen Bürgerkriegsflüchtlingen und Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben zu uns kommen, anmahnt. Denn nur wenn wir es schaffen, schnell und klar über die Asylanträge der Menschen zu entscheiden, die keine Bleibeperspektive in unserem Land haben, wird es uns weiterhin gelingen, den Menschen, die vor Krieg, Gewalt, Verfolgung fliehen, den nötigen Schutz zu gewähren. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Gebot der Menschlichkeit.