Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Kollegin Klein-Schmeink. – Ich hätte mich nicht ein zweites Mal gemeldet, wäre jetzt nicht die zweite Rednerin nach dem Kollegen Henke darauf eingegangen.
Uns liegt ein Gutachten vor – das stelle ich Ihnen allen gern zur Verfügung –,
nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dann, wenn die Bürgerversicherung – wir nennen sie „solidarische Gesundheitsversicherung“; üblicherweise wird sie „Bürgerversicherung“ genannt – mit der Verbeitragung aller Einkommen käme, auf unter 12 Prozent sänken. Sie würden von jetzt 14,6 Prozent oder – mit Zusatzbeitrag – von 15,5 Prozent bzw. 15,6 Prozent auf unter 12 Prozent sinken. Das wäre deutlich weniger. – Das ist der erste Satz, mit dem ich Ihnen antworten will.
Der zweite Satz. Wir wollen natürlich, dass die Krankenkassen ihr Recht und ihr Geld bekommen, aber nur einmal – nicht zweimal, nicht dreimal – und an der richtigen Stelle. Rentnerinnen und Rentner haben nämlich sinkende Zahlbeträge. Sie kommen in die nachgelagerte Besteuerung hinein. Wenn sie mit der Betriebsrente etwas ausgleichen wollen, müssen sie das auch noch zahlen.
Letzter Satz.