Darf ich einen Satz noch, Frau Präsidentin, einen einzigen? – Ein Verbot der Aufrechnung von Rückforderungen widerspricht § 387 BGB. Sie können immer mit gleichartigen Forderungen aufrechnen. Bei Geld ist das immer möglich.
Meine Damen und Herren, das hier ist also eine Luftnummer.