Ja. – Dass Sie bei dem ganzen Thema generell nicht eingebunden waren, ist interessant. – Mich interessiert vor allem, warum es zu diesen, aber auch zu anderen Aufklärungsgesprächen keine Vermerke gibt; denn das ist meines Erachtens nicht die gängige Praxis eines Ministeriums. Mich interessiert die Frage, ob Sie die rechtliche Auffassung des BMVI – Sie sagen, zu diesen, aber auch zu anderen Gesprächen müsste es rechtlich gesehen keine Notizen und Vermerke geben – oder aber die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages teilen, der mir in einem Gutachten aufgeschrieben hat, dass es laut § 8 der Vergabeverordnung über solche relevanten Gespräche – also nicht nur das Ihre –, wo es über grundlegende Fragen von Vergaben geht, Vermerke geben muss, um das ex post durch Rechnungshof oder andere kontrollieren zu können. Was ist Ihre Rechtsauffassung? Muss so was dokumentiert werden oder nicht?
Mittwoch, 16. Oktober 201919. Wahlperiode, 117. Sitzung
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