Normalerweise würde die Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund im Jahre 2020 auslaufen. Die soziale Verantwortung der Koalition kommt dadurch zum Ausdruck, dass wir eine Grundgesetzänderung durchgeführt haben mit dem Ergebnis, dass der soziale Wohnungsbau auch künftig, und zwar nicht nur in den Jahren 2020 und 2021, sondern auch danach, vom Bund gefördert wird.
Er bleibt aber auch Aufgabe der Länder. Ich halte es politisch für hochproblematisch, dass der Bund dauerhaft eine Aufgabe übernimmt, die eigentlich ausgelaufen wäre, und dann erlebt, dass nicht wenige Länder ihre Mittel nicht oder nicht zielgerichtet für den sozialen Wohnungsbau einsetzen. Das ist leider eine Sache, die wir politisch, auch durch eine Debatte, klären müssen. Der Bund wird seiner Verantwortung im sozialen Wohnungsbau sehr wohl gerecht.