Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Bevor ich zum Thema dieser Aussprache komme, schlage ich vor, dass wir als gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier Solidarität mit einer Kollegin aus Hamburg erklären, die in Hamburg geboren ist und als Staatsministerin soeben in diesem Plenum als Beispiel gescheiterter Integration bezeichnet worden ist.
Das hat die Frage der Staatsangehörigkeit nicht verdient, dass wir eine einzelne Kollegin so diffamierend herausstellen. Ich denke, es widerspricht der Würde dieses Hauses, zu versuchen, wenn es um die Frage der Staatsangehörigkeit geht, einen solchen Zusammenhang für die eigene krude Begründung zu konstruieren. Denn wer Heimat gegen Herkunft ausspielt, der spaltet wider besseres Wissen unsere Gesellschaft und gefährdet den friedlichen Zusammenhalt in unserem Land.
Es ist umgekehrt: Nicht zwei Pässe lösen einen Loyalitätskonflikt aus, sondern erst das Aberkennen einzelner Teile der eigenen Identität.
Deswegen sind wir von der SPD stolz darauf, dass wir uns in wesentlichen Schritten für die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes eingesetzt haben.
Wer in der Debatte zum Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung beklagt, dass Chancen verpasst werden, dass Menschen nicht in unseren Staat einwandern wollen, und gleichzeitig das Staatsangehörigkeitsrecht des Kaiserreichs, nämlich das von 1913, aus der Mottenkiste herausholen und es zurückdrehen will, der wird die SPD nie an seiner Seite haben.
Wir sind stolz darauf, dass wir in der Großen Koalition die Optionspflicht 2014 abgeschafft haben,
auch wenn die Union versucht hat, einen – zweifellos untauglichen – Ausfallschritt nach rechts zu machen. Sie ist damit aber im Dezember 2016 erneut gescheitert. Im Dezember 2016 haben wir unter dem Eindruck des CDU-Bundesparteitages erneut die Frage der Optionspflicht diskutiert. Damals konnte der Staatsminister der Union nicht erklären, warum auf einem CDU-Bundesparteitag die Junge Union Frau Merkel angreifen wollte und verlangt hat, dass das Staatsangehörigkeitsrecht zurückgedreht wird.
Es ist klar: Das, was mit der SPD vereinbart ist, hat Bestand. Wir werden die Frage um Loyalitätskonflikte in unserem Land nicht neu aufmachen. Sie sind damit keinen Millimeter weitergekommen. Auch wenn die sächsische CDU behauptet, sie könne etwas anderes sagen: Sie kann sich in ihrem eigenen Laden nicht durchsetzen, und das ist gut so.
Um auf das Thema doppelte Staatsangehörigkeit zurückzukommen: Ja, es gibt Beispiele doppelter Staatsangehörigkeit in Deutschland. Diesen Bereich haben wir klar geregelt, und zwar in Schritten im Jahr 2000 und im Jahr 2008, als wir Ergänzungen zur Reform hinzugenommen haben. Warum sollen wir das im Jahr 2018 zurücknehmen? Wir haben eine gute Regelung gefunden. Diese Regelung hat Bestand. Auf die Zahlen ist der Kollege Wendt schon eingegangen. Es betrifft eben nicht nur Menschen, die einen türkischen Hintergrund haben, sondern auch Menschen aus Polen, aus Kasachstan, aus Russland. Sie haben sich für Deutschland entschieden. Das ist ein Unterschied. Millionen von Deutschen sind nach ihrer Geburt in Deutschland niemals danach gefragt worden – vielleicht im Kreißsaal? –, wie denn ihr Bekenntnis zum deutschen Staat, zu unseren Grundwerten und Grundrechten aussieht. Wenn das die Lektion der Diskussion heute ist, dass wir verstärkt vermitteln wollen, was der Grundkonsens unseres demokratischen Rechtsstaates ist, dann hat diese fehlgeleitete Debatte doch noch etwas gebracht.
Meine Damen und Herren, die SPD bekennt sich zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht. Wir sichern den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und spielen die eine Gruppe nicht gegen die andere Gruppe aus. Wir wollen dieses Land nicht spalten, wir wollen es stärker machen.