Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, meine Damen und Herren, dass ich die Gelegenheit bekomme, kurz für die AfD-Fraktion zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der gestern getagt hat, Stellung zu nehmen. Es geht um das Volkszählungsgesetz „Zensusgesetz 2021“, das hier im Bundestag mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde. Die AfD-Fraktion hat es aufgrund inhaltlicher Mängel gerügt; ich nehme Bezug auf die Redner in der Debatte, die Kollegen Wirth und Seitz.
Im Vermittlungsverfahren, das auf Betreiben des Bundesrates zustande kam, tat sich dann zunächst erst mal nichts. Gerüchte über das Vermittlungsverfahren kursierten seit September. Dann wurde relativ kurzfristig der Vermittlungsausschuss für den gestrigen 6. November einberufen, nachdem zuvor unter dem 31. Oktober 2019 ein Schriftstück versandt worden war, das überschrieben war mit: Formulierungsvorschlag als Ergebnis der Sondierungsgespräche. Erläutert wurde dies damit, dass Sondierungsgespräche unter Teilnahme von Vertretern aus Bund und Ländern stattgefunden hätten. Uns als AfD jedenfalls war völlig unbekannt, wer da mit wem was warum und auf welcher Rechtsgrundlage in welchem Umfang sondiert hat. Deshalb waren wir da von Anfang an skeptisch.
Ein Formulierungsvorschlag war beigefügt, der sich bezog auf § 20 Absatz 3, § 23 Absatz 1, § 29 Absatz 1 und neu angefügt § 36 des Zensusgesetzes. Das war wohl einhellig bei diesen Sondierungsgesprächen so verhandelt worden. Zu § 34 des Zensusgesetzes gab es dann angeblich mündlich eine weitere Sondierung; keiner wusste das so genau. Gestern Abend wurde dann mehr oder weniger eine Neuformulierung des § 34 Zensusgesetz aus dem Hut gezaubert, wo zwei Sätze angefügt waren. Es gab dann ein ziemliches Hin und Her, und keiner wusste so genau, was mit diesen beiden Sätzen gemeint ist. Die beiden Sätze wurden dann wieder rausgenommen.
Es war die Rede davon, dass Protokollerklärungen abgegeben werden sollten. Das war gestern Abend im Vermittlungsausschuss alles schwer durchschaubar und aus unserer Sicht mit extrem heißer Nadel gestrickt.
– Das ist alles andere als einen Applaus wert; aber so wurde uns das gestern präsentiert.
Die beiden AfD-Vertreter im Vermittlungsausschuss, also der Kollege Frömming und ich, haben deshalb gestern Abend gegen das Zustandekommen eines solchen Vorschlages des Vermittlungsausschusses gestimmt. Jetzt hatten wir heute Nacht Zeit, uns inhaltlich damit auseinanderzusetzen,
was in diesen rätselhaften Sondierungsgesprächen zwischen wem auch immer vermittelt worden ist. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass das Ergebnis als solches, dass das Gesetz als solches für die AfD-Fraktion durchaus zustimmungsfähig ist. Deshalb kündige ich für die AfD-Fraktion an, dass wir dem Gesetz, so wie es vermittelt worden ist, zustimmen, so wie es ja auch in den Lesungen hier im Bundestag von den Rednern bereits gesagt worden ist.
Gleichwohl müssen wir noch einmal darauf hinweisen, dass das, was sich gestern im Vermittlungsausschuss abgespielt hat, aus unserer Sicht ziemlich peinlich war.
Es war eine extrem schlechte Vorbereitung unter Ausgrenzung der Opposition.
Vielen Dank für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.