Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Arroganz der Macht der Blockparteien beklagen wir als AfD uns ja häufig von hier vorne, und das auch zu Recht.
Wie ein Brennglas, was die Arroganz der Macht der Altparteien angeht, wirkt der Vermittlungsausschuss. So auch hier, als der Vermittlungsausschuss über Änderungen zum Adoptionshilfe-Gesetz zu entscheiden hatte.
Wie war der Ablauf? Am 3. Dezember 2020 kam die Einladung zum Vermittlungsausschuss, der am 10. Dezember, also eine Woche später, tagen sollte. So weit, so gut. Am 7. Dezember erreichte uns dann aus dem Hause Dr. Giffey ein Schreiben mit dem Inhalt, dass nach politischen Vorgesprächen ein Vermittlungsergebnis bereits skizziert worden sei; der fertig formulierte Antrag war beigefügt. Das war am 7. Dezember, also drei Tage, bevor der Vermittlungsausschuss überhaupt zusammentrat.
Wir trafen uns dann im Vermittlungsausschuss am 10. Dezember 2020; das war übrigens der Tag, als die Kollegin Haßelmann – wo ist denn die Gute? hier vorne – Geburtstag hatte. Ich darf Ihnen nach Rücksprache mit dem Kollegen Chrupalla noch herzlich nachträglich zum Geburtstag gratulieren.
Jedenfalls trat am 10. Dezember der Vermittlungsausschuss zusammen; Gegenstand war das Ergebnis der politischen Vorgespräche. Auf meine Frage, wer denn da was politisch vorbesprochen haben wollte, sollte, durfte oder konnte, betätigte sich die Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Frau Schwesig, als Regierungssprecherin und teilte mir sinngemäß mit, das gehe mich gar nichts an, jeder könne mit jedem reden, wie er will, und was dann dabei rauskomme, sei auch egal. Auf meinen Einwand, aber das sei doch auf dem Briefkopf der Frau Dr. Giffey, also offiziell als ministerielles Schreiben gekommen, wusste Frau Schwesig keine Antwort. Der SPD-Vertreter lief herum und schrie, er wolle nach Hause, er habe Angst um seine Lebenszeit. Herr Grosse-Brömer äußerte sich dahin gehend, die AfD solle sich konstruktiv einbringen. Auf meine Frage: „Wie soll das denn geschehen, Herr Grosse-Brömer, wenn wir von Ihren Hinterzimmeraktivitäten gar nichts wissen?“, kam der Einwand: Ja, da müssen Sie selber sehen, wie Sie zurechtkommen. – Also ein Chaos ohne Ende, eines Vermittlungsausschusses absolut unwürdig.
Im Übrigen haben sich die Vertreter des Bundesrates im Vermittlungsausschuss gar nicht dazu geäußert. Erst nachdem der Kollege Frömming von der AfD dazu aufgefordert hatte, kamen überhaupt ein, zwei Sätze aus dieser Richtung.
Was für eine Präsenz war da? Der Vermittlungsausschuss ist ein Verfassungsorgan, nicht direkt, hat aber Verfassungsrang,
wenn Sie in den Artikel 77 des Grundgesetzes hineinschauen. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern: 16 des Bundestages, 16 des Bundesrates. Vom Bundesrat waren exakt 10 von 16 da, vom Bundestag waren 11 von 16 da. Interessanterweise war die AfD die einzige Fraktion, die vollzählig anwesend war.
Bei allen anderen Fraktionen klafften Lücken, mit Ausnahme des Geburtstagskindes der Grünen. Die waren auch vollständig, aber die haben nur ein Mitglied, da geht es schnell, dass man die Reihen auffüllt.
Also: Sie selber haben den Vermittlungsausschuss ad absurdum geführt, Sie nehmen ihn selbst nicht ernst. Sie machen Hinterzimmerpolitik. Ich bin hier vorne aufgefordert, noch einmal zu sagen: Beenden Sie die Hinterzimmerpolitik!
Machen Sie Politik und Prozesse so, wie es im Grundgesetz geschrieben steht, wie es die Bürger draußen wollen, nämlich transparent und demokratisch!
Zum Vermittlungsergebnis als solchem enthalten wir uns, weil es keine wesentliche Verbesserung, aber auch keine Verschlechterung dessen ergab, was schon verabschiedet war.
Vielen Dank.
– Sehr gut. Gute persönliche Lernkurve. – Der Abgeordnete Grosse-Brömer hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.