Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Bisher hat jede meiner Reden zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses mit strafenden Worten an die Konsensparteien und an die Regierung begonnen, weil wir als AfD als immerhin stärkste Oppositionsfraktion in diesem Hause bisher von diesen Vorgesprächen zum Vermittlungsausschuss immer ausgeschlossen waren. Wir waren nicht einbezogen. Aber offenbar trägt meine intensive Schelte der letzten Jahre gute Früchte. Deshalb vorab mein ehrlicher Dank an Staatssekretär Krings – er ist heute nicht da; aber Sie mögen es ihm ausrichten – für das faire Verfahren, die AfD hier erstmalig von Anfang an einzubeziehen, auch in die stundenlangen Telefonkonferenzen zu nächtlicher Stunde. Ich frage mich: Warum nicht immer so? Es geht doch. Also vielen Dank zunächst an Staatssekretär Krings.
Im Ergebnis können wir allerdings dem Vermittlungsvorschlag nicht zustimmen, obwohl er – das ist zuzugeben – viel Wichtiges und auch einiges Richtiges enthält. Unsere Abwägung zwischen den Belangen der Sicherheitsbehörden und der inneren Sicherheit auf der einen und dem Inkrafttreten des gänzlich inakzeptablen, weil verfassungswidrigen Lambrecht’schen Hass- und Hetzegesetzes – Frau Lambrecht ist ja Gott sei Dank da – auf der anderen Seite führt für uns von der AfD zu einem klaren Nein zu diesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses.
Warum, will ich Ihnen kurz erläutern, wobei wir uns zunächst einmal die Geschichte dieses Reparaturgesetzes, das im Zusammenhang mit dem Lambrecht’schen Hass- und Hetzegesetz steht, anschauen müssen. Letzteres – also das Hass- und Hetzegesetz von Frau Lambrecht – offenbart noch immer eindrucksvoll die Fehlbesetzung des Justizministeriums mit dieser Dame, die mit Justiz offenbar nichts am Hut hat, dafür aber umso mehr mit Genderquatsch, bunten Träumereien, Einflussnahme auf die Besetzung von Gerichtsspitzen und dem Krampf gegen rechts beschäftigt ist. Ihr Scheitern bei diesem Gesetz war also nicht nur der Idee zu diesem Gesetz geschuldet, sondern auch der Machart. Dieses Gesetz wird verfassungswidrig bleiben.
Und das sage nicht nur ich als Stephan Brandner von der AfD hier vorne, das stellte sogar – oh Wunder – auch Bundespräsident Steinmeier fest, der es ja, wie allgemein bekannt, gelegentlich an präsidialer Distanz insbesondere zu linksradikalem und gewaltverherrlichendem Gedankengut – Stichwort „Feine Sahne Fischfilet“ und „KIZ“ – fehlen lässt.