Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich gerade jetzt, nach diesem engagierten Plädoyer für die MVZ, sprechen darf, weil auch ich der Meinung bin – da spreche ich für meine Fraktion –, dass die MVZ gerade im ambulanten Bereich eine wichtige Ergänzung unserer medizinischen Versorgung sind. Sie ermöglichen es Ärztinnen und Ärzten, im Angestelltenverhältnis zu arbeiten, und sie fördern die Interdisziplinarität. Das ist ganz wichtig. Das wurde von Frau Dr. Kappert-Gonther ja eben herausgestellt.
Gerade jenseits der Ballungsräume können MVZ ergänzend zur Struktur der niedergelassenen Ärzte einen wichtigen Beitrag zur besseren Versorgung leisten. Die MVZ haben sich teilweise als wichtiges Bindeglied bei der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung erwiesen.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und dem ‑Versorgungsstärkungsgesetz wurden damals die Möglichkeiten zur Gründung von MVZ bewusst erweitert. Ziel war neben der Stärkung und Förderung kooperativer Versorgungsformen unter anderem, für junge Ärzte flexible Arbeitsbedingungen und ‑möglichkeiten zu schaffen. Zuletzt wurden die Rahmenbedingungen für die Teilnahme von MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz weiterentwickelt, um die Anbietervielfalt in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu erhalten
und Übernahmeprozesse durch Beteiligungsgesellschaften ohne originäres Versorgungsinteresse zu begrenzen. Die Zahlen zeigen uns, dass die Entwicklung der MVZ zu immer größeren Einheiten unterbrochen wurde und seit einigen Jahren stagniert. Zudem bleibt der Anteil der Vertragsärzte in den Trägerschaften konstant. Grundsätzlich sagen die Eigentümerstrukturen nichts über die Qualität der Gesundheitsbehandlung des einzelnen Patienten aus. Eine gute Patientenversorgung ist in vielfältigen Trägerschaften möglich – öffentlich, privat oder genossenschaftlich.
Diese Vielfalt sollten wir bewahren.
Ihre Forderung nach einer halbjährlichen Meldepflicht von Trägerschaften und darüber hinausgehenden Daten ist mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden – das ist schon dargestellt worden – und verfehlt auch die angestrebte Wirkung. Die von Ihnen geforderten Informationen über die Trägerstrukturen bietet das Transparenzregister in Verbindung mit dem Handelsregister bereits heute.
Daher kann man nicht davon sprechen, dass die Transparenz nicht gegeben ist. Aber darum geht es Ihnen ja auch nicht in erster Linie. Alle im Gesundheitssystem tätigen Freiberufler erwirtschaften im Idealfall Gewinne, und das ist auch gut so.
Wenn man Gewinne im Gesundheitssystem grundsätzlich ablehnt, dann sollte man sich ehrlich machen und eine Verstaatlichung unseres Systems fordern. Die Länder, die ein staatliches Gesundheitssystem haben, sind unserem guten Gesundheitssystem gnadenlos unterlegen, restlos alle.
Insofern halte ich von diesem Gedanken nichts.
Wenn die Sorge besteht, dass unser Gesundheitssystem die gute Patientenversorgung in Gefahr bringt, dann sollten wir uns über Qualitätsstandards aussprechen.
Solange Versorgungssicherheit und Patientenzufriedenheit gegeben sind, sind mir die Eigentumsverhältnisse gleichgültig oder eher zweitrangig. Wichtig sind gute Versorgungssicherheit und Patientenschutz.
Vielen Dank.