Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen war ich beim Kongress des Bundesverbandes medizinische Versorgungszentren. Dort habe ich mit vielen Ärztinnen und Ärzten gesprochen, aber natürlich auch mit Gründerinnen und Gründern, mit Menschen, die jeden Tag in der Versorgung arbeiten, die das Personal halten, die Digitalisierung vorantreiben und die trotz Bürokratie tagtäglich dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten Termine bekommen. Genau dieser Alltag zeigt, worum es heute geht.
Medizinische Versorgungszentren sind seit 2004 ein wichtiger Teil der ambulanten Versorgung. Sie ermöglichen Zusammenarbeit, flexible Arbeitszeitmodelle und eine bessere Vernetzung der verschiedenen Fachrichtungen. Sie spiegeln die Entwicklung der letzten 20 Jahre wider: mehr Anstellungen, weniger eigene Niederlassungen. Wer Versorgung gerade im ländlichen Raum sichern und junge Ärztinnen und Ärzte gewinnen will, der weiß: Medizinische Versorgungszentren sind hierfür ein wichtiger Baustein.
Gleichzeitig gilt aber auch: Unser Gesundheitssystem wird solidarisch finanziert. Die Beiträge der Versicherten sind eben kein Spielgeld. Wenn also Renditeinteressen medizinische Entscheidungen beeinflussen sollten, dann müssen wir handeln. Das Wohl der Patientinnen und Patienten muss also immer an erster Stelle stehen.
Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Gesetz zur besseren Regulierung von iMVZ, also von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren, auf den Weg zu bringen. Das soll mehr Transparenz über Eigentümerstrukturen schaffen und sicherstellen, dass die Beitragsmittel verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Auch bei der Nachfolgeregelung besteht Handlungsbedarf. Viele Gründerinnen und Gründer von MVZs sorgen sich nach nun fast 20 Jahren um den Weiterbetrieb ihres Unternehmens. Investorengruppen dürfen hierbei nicht automatisch der einfachste Weg sein. Ein geordneter Übergang entscheidet darüber, ob Standorte in der Fläche erhalten bleiben.
Der Antrag der Grünen stellt vor diesem Hintergrund die richtigen Fragen, liefert aber noch nicht immer die passenden Antworten. Auch die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung kamen zu dem Ergebnis, dass der Antrag sehr breit, sehr kleinteilig ist und am Ende problematisch werden könnte – gerade da, wo wir es uns nicht leisten können. Im Rahmen der vereinbarten Gesetzgebung werden wir passende Maßnahmen erarbeiten. Wir dürfen nicht immer mehr Regeln ins System schieben, sondern wir müssen das System alltagstauglich gestalten.
Vielen Dank.