Vielen Dank. – Herr Minister, heute Abend soll ja die Gasmarktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung verstößt gegen EU-Recht, gegen Grundprinzipien und entsprechende Grundsätze. Frau Merkel hatte ja noch vor einem Jahr den Standpunkt, wie er richtig ist, nämlich dass diese Projekte, zum Beispiel Nord Stream 2 oder eben Projekte von Drittstaaten mit Mitgliedstaaten, Gasleitungen dort anlanden zu lassen, die also im Binnenmarkt keine Rolle spielen und auch wirklich nur wirtschaftliche Projekte sind und die EU nichts angehen. Warum ist da die Bundesregierung umgefallen, von ihrem Rechtsstandpunkt abgewichen und sagt: „Jawohl, wir wollen diese EU-Rechte jetzt ausdehnen und nicht so belassen wie vorher, wo völlig klar war: Bei Gasleitungen aus Drittländern hat die EU nicht mitzubestimmen“?
Mittwoch, 13. November 201919. Wahlperiode, 126. SitzungBefragung der Bundesregierung
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