Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist an der Zeit, wieder Respekt vor Menschen in diesem Land in diese Debatte zu bringen.
Auch diejenigen, die in der Regel unverschuldet arbeitslos geworden sind und die es über längere Zeit nicht schaffen, wieder in das Arbeitsleben zurückzukommen, haben genauso Anspruch auf Würde und Respekt wie jede andere Person.
Deswegen ist das, was wir gerade gehört haben, nicht nur respektlos und würdelos, sondern auch komplett an der Sache vorbei.
Worum geht es denn? Das Bundesverfassungsgericht hat hier ein weises Urteil gefällt; denn es ist ein differenziertes Urteil. Es ist daher nicht legitim, zu sagen: Darin steht, was man immer wollte, nämlich dass Sanktionen weg gehören. – Das steht da nicht drin.
Genauso wenig steht dort: Alles kann so bleiben, wie es ist, nur ein bisschen weniger hart. – Nein, das steht da auch nicht drin. Deshalb ist es auch nicht richtig, seine eigenen ideologischen Überzeugungen mit dem Urteil zu begründen. Diese Überzeugungen zu haben, ist legitim. Aber das Urteil sagt doch etwas ganz anderes aus, nämlich: Wir müssen uns als Gesetzgeber Gedanken darüber machen, wie wir es künftig schaffen, dass die Fallmanager in den Jobcentern in der Lage sind, zu einer vertrauensvollen, zu einer bedarfsgerechten, zu einer passgenauen, zu einer wertschätzenden, aber auch zu einer personenzentrierten Unterstützung zu kommen.
Das hat doch das Bundesverfassungsgericht gesagt.
Ja, es kann am Ende eine Sanktion stehen. Aber die Sanktion ist doch kein Selbstzweck.
Was wir wollen, ist Vermittlung in Arbeit. Natürlich wollen wir auch, dass jeder seinen angemessenen Beitrag dazu leistet, dass das passiert. Selbstverständlich wollen wir das.
Deswegen ist es auch nachvollziehbar, dass man erwarten kann, dass Menschen versuchen, aus der Situation, in die sie in der Regel nicht verschuldet gekommen sind, durch eigene Bemühungen herauszukommen. Das ist doch völlig klar.
Deshalb werden wir – das ist richtig und wichtig – uns stark anstrengen müssen, gute und richtige Angebote zu definieren, damit die Vermittlung in Arbeit durch das Fallmanagement verbessert werden kann. Denn wir wissen: Je passgenauer und je besser die Angebote, die Beratung und auch die Instrumente sind, desto eher gelingt es partnerschaftlich, dem gemeinsam erklärten Ziel einer Wiederaufnahme von Arbeit oder Beschäftigung näher zu kommen.
Man kann nicht behaupten, dass jeder, der ins Jobcenter kommt, schon per Ankunft sanktioniert werden würde. Das nicht die gängige Praxis. Trotzdem nehmen wir das Urteil sehr ernst. Es zwingt uns, sehr genau auf das Verhältnis von Fallmanagern auf der einen Seite und von arbeitslosen Personen auf der anderen Seite zu achten; denn nur individuelle Beratung kann zu einem gemeinsamen Erfolg führen. Das hat immer etwas mit der Fallzahl des jeweiligen Fallmanagers zu tun. Und klar ist auch: Eine individuelle Beratung ist bei einer Konstellation von einem Fallmanager für 300 Fälle nicht möglich.