Dann ist es so.
Wir nehmen das Urteil sehr ernst. Wir müssen die Jobcentermitarbeitenden vor Angriffen – das ist heute zur Sprache gekommen –, sie seien zu schnell und zu willkürlich, schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wir brauchen Verhältnismäßigkeit im Umgang mit den Mitteln. – Wir brauchen – auch das ist richtig und wichtig – Klarheit. Es besteht auch die Notwendigkeit, dass Sanktionen verhängt werden können, wenn die Betroffenen ihr Verhalten nicht ändern; wenn auch für einen deutlich kürzeren Zeitraum. Wir brauchen aber auch eine Härtefallregelung. Außerdem wollen wir eine partnerschaftliche, eine ambitionierte Beratung und Betreuung. In den Jobcentern muss man sich natürlich Gedanken darüber machen: Warum ist jemand nicht erschienen? Warum ist eine sanktionsrelevante Situation entstanden? Man muss erst viele andere Maßnahmen in die Wege leiten, bevor am Ende eine Sanktion stehen kann.
Wir haben nun die Chance, durch eine sehr individuelle Herangehensweise an den jeweiligen Einzelfall den Menschen zu helfen. Wir geben den Fallmanagern mehr an die Hand, um durch eine gute und auf den Einzelnen orientierte Beratung für eine Arbeitsaufnahme zu sorgen. Das ist unser Auftrag. Falls es am Ende zu einer Verweigerung der Mitwirkung kommt, halten wir Sanktionen für gerechtfertigt.