Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die Kollegin Kipping eben zu Recht sagte, dass die Interpretation eines Gerichtsurteils kein kreativer Ideenwettbewerb sei, sondern Seriosität voraussetze, möchte ich zu Beginn der Debatte festhalten:
Erstens. Sanktionen sind nicht verfassungswidrig. Alle sind zur Hilfe gegenüber allen verpflichtet, die diese Hilfe brauchen; aber jeder hat auch die Verantwortung, daran mitzuwirken, diesen Zustand wieder zu beenden.
Diesen Grundsatz ins Gesetz zu schreiben, ist vereinbar mit unserem Grundgesetz sowie mit der darin konstituierten und gesicherten Menschenwürde. Dass über 90 Prozent der betroffenen Menschen überhaupt nicht mit Sanktionen in Kontakt kommen, zeigt doch zweierlei:
Es ist richtig, lieber Kollege Lehmann, dass es unverantwortlich ist, Zerrbilder von den Menschen zu zeichnen, die unsere Unterstützung benötigen und diesen Zustand gern verlassen würden. Genauso falsch ist es aber auch, Zerrbilder von den Menschen zu zeichnen, die in den Jobcentern arbeiten und jeden Morgen aufstehen, um diesen Menschen zu helfen.
Beides ist falsch, und beides hören wir aber auch immer wieder in dieser Debatte.
Zweitens. Das Gericht hat klipp und klar gesagt – –,