Auf jeden Fall. – Dann möchte ich Sie aber konkret fragen, da es die rechtlichen Bedenken, die Sie gerade eben ausgeführt haben, nicht erst seit heute gibt, sondern schon seit geraumer Zeit: Warum ist die Bundesregierung an der Stelle nicht bereits früher tätig geworden, um diese Bedenken auch in der nationalen Umsetzung vorher auszuräumen?