Danke, Frau Präsidentin. – Frau Justizministerin, Sie sind letztendlich verantwortlich für den § 219a StGB in der jetzigen Fassung. Wie bewerten Sie, dass die Reform des Paragrafen weiterhin dazu führt, dass Ärztinnen verurteilt werden und dass sie in diesem Land dementsprechend kriminalisiert werden, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren? Wir haben jetzt die Situation, dass in Berlin zwei Ärztinnen verurteilt wurden, zwei Ärztinnen in Kassel freigesprochen wurden. Ist das für Sie die Rechtssicherheit, die Ärztinnen in diesem Land brauchen, die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch an ungewollt Schwangere geben?
Mittwoch, 11. Dezember 201919. Wahlperiode, 133. SitzungBefragung der Bundesregierung
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