Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu einem Gerichtsverfahren, das in den letzten Tagen stattgefunden hat: Die Ärztin Kristina Hänel ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erstmals rechtskräftig nach dem § 219a StGB verurteilt worden. Sie muss jetzt die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche für ihre Patientinnen, die sie auf der Webseite stehen hatte, runternehmen.
Jeder Mensch – Sie, ich, jeder hier im Saal – dürfte auf seiner Homepage diese Informationen zur Verfügung stellen, aber nicht die Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Da die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, nachdem Sie die Reform des § 219a StGB auf den Weg gebracht haben, immer noch keine vollständige Liste von Ärztinnen sowie entsprechende Informationen zur Verfügung stellt: Sind Sie der Meinung, dass dieses reformierte Strafgesetz § 219a in der Form trägt, wie Sie es zugesagt hatten?