Frauen in dieser Konfliktsituation haben die Möglichkeit, Informationen über Einsicht dieser Liste bei der Bundesärztekammer bundesweit abzufragen. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, diese für ihren Ort einzusehen. Manchmal entscheiden sie sich ja, gerade nicht vor Ort, da wo sie leben, zum Arzt zu gehen, um sich in solch einer Konfliktsituation beraten zu lassen. Vielmehr entscheiden sie sich ganz bewusst, einen anderen Arzt aufzusuchen, um sich entsprechend beraten zu lassen. Deswegen glaube ich, dass diese Liste bei der Bundesärztekammer diese Möglichkeit gibt, diese Informationen eben bundesweit zu bekommen, um dann die Entscheidung zu treffen, von welchem Arzt man sich darüber informieren lassen möchte.
Das gibt der § 219a in der Neuregelung her.