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134. Sitzung
Donnerstag, 12. Dezember 201919. Wahlperiode, 134. SitzungNetzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln – Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Da wir es hier mit Vorlagen zu tun haben, die schon sehr, sehr lange im Ausschuss ruhen, stelle ich hiermit gemäß § 62 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung den Antrag, dass der Deutsche Bundestag beschließen möge, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz aufzufordern, bis längstens 31. Januar 2020 zu den hier debattierten vier Vorlagen eine Beschlussempfehlung an das Plenum abzugeben.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Unruhe

– So wird es jetzt gemacht.

Beifallbei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Zuallererst hat gleich Dr. Buschmann das Wort

Und bitte sagen Sie uns, welche Fraktionen sich maximal drei Minuten dazu äußern wollen. Danach stimmen wir über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der FDP ab. – Herr Dr. Buschmann.

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