Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir hier zur Abstimmung vorliegen haben, ist in Wirklichkeit nicht, wie die Bundesregierung uns weismachen will, die Weiterentwicklung eines Gesetzes. Die darin enthaltenen wesentlichen Befugnisausweitungen für den Zollfahndungsdienst machen daraus nämlich ein Gesetz völlig neuer Qualität.
Das Gesetz trägt schon die Handschrift eines Polizeigesetzes und ist ein Gesetz im Schafspelz.
Zukünftig sollen neben vielen anderen Maßnahmen auch noch Bewegungsbilder aus Verbindungsdaten erstellt, Chatnachrichten mittels Spähsoftware ausgelesen und verdeckte Ermittler eingesetzt werden, alles oft ohne hinreichende Begründungserfordernis. Außerdem sollen tatsächlich Maßnahmen aufgrund drohender Gefahr ergriffen werden können. Das ist ein Maßnahmenkatalog, der es in sich hat.
Wir machen uns eigentlich nur die Bedenken zu eigen, die unter anderem auch der Bundesdatenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme vorbrachte. Dass diese Bedenken scheinbar so an Ihnen abprallen, liebe Kollegen der Großen Koalition, sollte den Bürgerinnen und Bürgern wirklich zu denken geben.
In unserem Entschließungsantrag zeigen wir sehr detailliert auf, wo wir die vielen Schwächen dieses Gesetzentwurfs sehen, und fordern die Bundesregierung auf, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Beispielhaft will ich drei Punkte nennen.
Erstmals werden Befugnisse zur sogenannten Quellentelekommunikationsüberwachung eingeräumt.
Diese Maßnahmen sind potenziell geeignet, Zugriffe auf das gesamte IT-System zu ermöglichen.
Deshalb sind hier dringend strengere Voraussetzungen festzuschreiben, wie beispielsweise bei der Onlinedurchsuchung. Die vorgesehene Regelung hierzu begegnet in unseren Reihen großen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Der zweite Punkt. Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig schon sogenannte als gefährlich eingestufte Personen in den Fokus staatlicher Überwachung geraten können, und zwar völlig unabhängig von einer konkreten Straftat. Eine derartige Maßnahmenergreifung auf der Basis einer drohenden Gefahr lädt aus unserer Sicht zu Missbrauch ein
und sollte so nicht Gegenstand eines Gefahrenabwehrgesetzes des Bundes sein.
Dritter Punkt. Mit der neugeschaffenen Möglichkeit, dynamische IP-Adressen permanent abzurufen und fortlaufend zu speichern, verstößt das Gesetz aus unserer Sicht klar gegen Artikel 10 des Grundgesetzes.
Sehr geehrter Herr Kollege de Maizière, Sie kannten meine Rede offenbar schon. Sie werfen uns immer vor, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen des Staates allzusehr über die Notwendigkeit staatlichen Handelns zu stellen.
Ich meine, dass die hier deutlich werdenden Gewichtungen einer der Gründe sind, warum wir nicht alle in der CDU sind, und vermutlich ist das auch gut so.
Bei aller Notwendigkeit, den Zoll technisch und rechtlich gut auszustatten, damit er seine wirklich wichtigen Aufgaben auch wahrnehmen kann: Dieses Gesetz lässt die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit deutlich vermissen.
Es ist toxisch; es ist Gift für die Bürgerrechte. Deshalb lehnen wir es ab.
Danke schön.