Ich will Ihre letzte Frage konkret beantworten. Wir haben eine Dienstvereinbarung zum ortsflexiblen Arbeiten – vorbildlicherweise ist das Arbeitsministerium da sehr flexibel –,
und ich werde Ihnen schriftlich beantworten, wie wir die umsetzen. Ich gehe davon aus, dass wir das natürlich im Rahmen der bestehenden Gesetze tun werden. Ich bitte um Verständnis, dass wir das nachreichen werden.
Zu Ihrer grundsätzlichen Frage, die anklang, will ich nur sagen, dass wir uns in diesem Jahr mit den Themen Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz dem Grunde nach auseinandersetzen müssen, zum einen, weil es Vorhaben im Koalitionsvertrag gibt – Stichwort: Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen; das ist ein Vorhaben, das wir in der Koalition miteinander zu diskutieren haben –, zum anderen aber auch, weil es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Arbeitszeiterfassung gibt. Das heißt, das Thema Arbeitszeit wird uns beschäftigen.
Ich will aber grundsätzlich darauf hinweisen, dass das Arbeitszeitgesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz ist. Das muss flexibel gehandhabt werden und sieht auch nicht den starren Achtstundentag vor, wie viele denken. Da gibt es zig Möglichkeiten in der Praxis, und wir werden darüber diskutieren, wie wir das weiterentwickeln. Aber in erster Linie dient das Arbeitszeitgesetz dem Schutz der psychischen und körperlichen Gesundheit der Beschäftigten.