Ich war mit meinen Ausführungen ja auch noch nicht fertig, deswegen bin ich auf diesen Aspekt noch nicht eingegangen. Aber darauf wäre ich noch gekommen. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Es geht nicht darum, Arbeitsschutzrechte auszuhöhlen.
Und ich will Ihnen auch ganz ehrlich sagen – ich habe es gerade versucht, zu betonen – –
– Gestatten Sie mir doch einfach mal, auszusprechen! Ich habe ja auch Ihre Zwischenfrage zugelassen. – Es geht nicht darum, mehr Arbeit zu ermöglichen, sondern es geht darum, die jetzige wöchentliche Höchstarbeitszeit flexibel über die Woche verteilen zu können.
Dass Sie den Begriff der Flexibilität nicht hören wollen, weil er mit Freiheit verbunden ist, kann ich ja gut nachvollziehen. Sie wollen in dieser Frage des Arbeitszeitrechts einfach nur Zwang in eine Richtung: in Richtung der Unternehmer.
Aber dass letztlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Freiheiten wünschen, das verkennen Sie absolut.
Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Das, was wir nicht wollen, ist, dass es um mehr Arbeit geht, und wir wollen auch nicht, dass der Schutzgedanke des Arbeitszeitgesetzes ausgehöhlt wird. Das ist ganz explizit nicht gewollt.
– Darüber können Sie lachen, aber es ist so. Nehmen Sie es einfach mal zur Kenntnis, und denken Sie mal darüber nach! Aber überzeugen werde ich Sie ganz bestimmt nicht.
Ich möchte gerne fortfahren. Ich habe gerade schon gesagt, was wir nicht wollen, und will das auch noch mal ausdrücklich betont wissen. Ich will aber auch sagen, was wir uns konkret vorstellen. Wir wollen im Rahmen der Flexibilisierung, wenn wir auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit setzen, sehr wohl berücksichtigen, dass der Arbeitsschutz und der Gesundheitsschutz weiterhin gewahrt bleiben. Das muss nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern das muss für alle Arbeitsverhältnisse gelten.
Wir wollen im Rahmen der Reform des Arbeitszeitgesetzes auch bezüglich der Sonntagsarbeitszeit bei Bäckereien mehr Möglichkeiten eröffnen. Und wir wollen vor allen Dingen auch, dass die Arbeitszeiterfassung, die ja auch im Koalitionsvertrag erwähnt ist, unbürokratisch erfolgt und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmen nicht unnötig weiter belastet.
Da brauchen wir nach unserer Auffassung Ausnahmen, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und vor allen Dingen auch bei Personen, bei denen wir es für sinnvoll erachten, nicht unbedingt eine Zeiterfassung ermöglichen zu wollen. Damit komme ich zum Stichwort „Vertrauensarbeitszeit“. Es ist uns sehr wichtig, diese im Gesetz rechtssicher zu vereinbaren; denn wir halten es für unabdingbar, dass es im beidseitigen Einvernehmen der Arbeitsvertragsparteien möglich sein muss, im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten.
Lassen Sie mich schließen. Der Antrag der Linken geht wieder mal komplett an der Wirklichkeit vorbei.
Der Antrag der Grünen hat gute Ansätze, die aber letztlich – so denken wir jedenfalls – zum falschen Ergebnis führen, was weitere Ansprüche betrifft. Unser Ansatz kommt sowohl dem Wunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität als auch dem Wunsch der Unternehmer nach mehr Rechtssicherheit nach – und all das, ohne den Arbeitsschutz aus dem Auge zu verlieren. Vor allen Dingen gewährleisten wir eines: Rechtssicherheit.
Genau diese Abwägung und Berücksichtigung der gesamten Breite der Belange im Rahmen der Flexibilität der Arbeitszeit wollen wir berücksichtigen. So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, und dem kommen wir auch nach. Ich kann allen nur raten, dieses Thema nicht zu skandalisieren, sondern dem Wunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie dem Wunsch der Arbeitgeber wirklich nachzukommen.
Herzlichen Dank.