Ich will noch mal deutlich machen: Die Debatte über das, was Sie eben beschrieben haben, ist mir bekannt. Sie ist nicht ganz neu. Die Berechnungsmethode wurde übrigens auch mal beklagt, aber wurde nicht als verfassungswidrig beschrieben. Man kann hinsichtlich Berechnungsmethode, Quantilen und der Frage, was rein- oder herausgerechnet wird, sehr unterschiedlicher Meinung sein – darin sind wir uns einig –, aber verfassungswidrig ist die Berechnungsmethode nicht. Ich würde bitten, das auch nicht zu unterstellen. Bevor es um die Weiterentwicklung der Regelsätze geht, ist es unsere Aufgabe, erst mal auf Basis der Voraussetzungen, die wir haben, zu gucken. Dann werde ich auch Ihre Frage beantworten, wie sich das weiterentwickelt.
Mir ist eines wichtig: Ja, wir haben die Verpflichtung, ein sozioökonomisches und übrigens auch ein soziokulturelles Existenzminimum über die Grundsicherung abzudecken. Die Debatte darüber, wo das liegt, wird nie aufhören.