Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin der Kollegin Daniela Kolbe sehr dankbar, dass sie in ihrer ruhigen und sehr nachdenklichen Art auch die positiven Aspekte dieses Regelbedarfsermittlungsgesetzes einmal aufgeführt hat. Es ist, glaube ich, für keinen besonders vergnügungssteuerpflichtig, ein solches Gesetz erlassen zu müssen. Wir rechnen ja nicht selber als Politiker.
Wir sind keine Statistiker. Aber wir machen Vorgaben über die Art und Weise, wie wir das gerne sehen wollen. Darum geht es.
Die erste und wichtigste Vorgabe ergibt sich aus dem Grundgesetz. Da ist von der Würde des Menschen die Rede und davon, dass wir daran gebunden sind, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu gesagt: Die Würde des Menschen erfordert, dass wir ein soziokulturelles Existenzminimum definieren. – Das ist auch für uns von der Union verbindlich für die Frage, wie der Regelbedarf berechnet wird. Sagen wir es ganz deutlich: Dass den Menschen ein soziokulturelles Existenzminimum gewährt wird, ist nicht nur das Recht der Menschen, sondern es ist auch die Pflicht unserer Gemeinschaft. Das ist gelebte Solidarität und verpflichtet uns auch.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren hat uns das Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt: Die Art und Weise, wie wir das berechnen lassen, ist durchaus in Ordnung. – Die Kollegin Kolbe hat darauf auch hingewiesen. Nun sagt die Opposition, der Kollege Lehmann, die Kollegin Kipping: Das ist alles zu wenig. – Der Meinung kann man sein. Man kann auch großzügiger sein und mit anderen Annahmen arbeiten und Statistiker beauftragen, das dann einmal entsprechend durchzurechnen. Dann haben Sie ein etwas weiteres Verständnis von dem, was das Existenzminimum ausmacht. Auch das ist eine politische Vorgabe, mit der man zu anderen Zahlen kommt. Aber eines, Frau Kipping und Herr Lehmann, ist völlig klar: Unsere Vorstellung des notwendigen Minimums ist nicht verfassungswidrig oder gerade mal so mit der Verfassung vereinbar.
Unsere Vorstellung ist verfassungsgerecht.
Meine Damen und Herren, eine zweite Vorgabe, die wir machen, lautet: Wir wollen einen gewissen Abstand wahren, und zwar einen Abstand zwischen denjenigen, die Leistungen erhalten, und denen, die sie finanzieren müssen.
Wir wollen keine Anreize setzen, nicht zu arbeiten. Wir wollen nicht, dass diejenigen, die für wenig Geld arbeiten, den Eindruck haben: Wir sind diejenigen, die jeden Tag aufstehen und nur wenig mehr bekommen als Hartz IV; wir sind doch eigentlich Deppen. – Das wäre, glaube ich, schädlich für die Solidarität. Solidarität geht nämlich davon aus, dass ein System als gerecht empfunden wird. Ein System ist nicht gerecht, in dem jemand, der arbeitet, ebenso viel oder weniger erhält als jemand, der nicht arbeitet.
Nun sagen einige: Lasst uns doch die Löhne erhöhen,
durch mehr Möglichkeiten etwa, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen festzustellen, oder durch einen höheren Mindestlohn. Offen gesagt: Ich bin damit im Grunde einverstanden.
Ich wünsche mir eine höhere Tarifbindung, und ich wünsche mir auch, dass wir die Möglichkeiten erweitern, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären.
Dafür haben wir in vielen Bereichen auch gearbeitet. Ich denke etwa an die Pflege.