Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Heil, es geht noch einmal um das Lieferkettengesetz, nicht um die grundsätzliche Frage, die wir vorhin ja schon geklärt haben – wo wir uns, glaube ich, alle ganz einig sind, nämlich die internationalen Menschenrechte zu stärken –, sondern es geht um das Instrumentarium, also um die Rechtssystematik.
Halten Sie es wirklich für richtig, angesichts dieser Frage, die ja den Außenhandel betrifft und damit eigentlich auch außenhandelsrechtlich geklärt werden müsste – Mittel der Wahl wäre dann ja eigentlich ein Handelsabkommen oder möglichst ein internationales Freihandelsabkommen –, diese Aufgabe dann den privaten Unternehmen in Deutschland zu übertragen, zumal der Staat aus seiner Kontrollpflicht ohnehin nicht herauskommt? Denn wenn ein Rechtsverstoß vorliegt, muss dieser Rechtsverstoß ohnehin rechtssicher nachgewiesen werden.