Herr Kollege, erst mal will ich im Namen der Bundesregierung feststellen – das ist für mich erfreulich –, dass Sie offensichtlich irgendwie doch für ein Lieferkettengesetz sind; aber für ein europäisches, wenn ich es richtig verstanden habe.
Sie haben gefragt: Gibt es dann einen Flickenteppich? – Den haben wir heute schon. Die Franzosen haben ein Lieferkettengesetz, die Niederländer haben Ansätze. Großbritannien ist nicht mehr in der Europäischen Union, hat aber auch was. Es gibt beispielsweise die europäische Richtlinie für Konfliktmineralien. Und es gibt bei uns die Bemühungen.
Es wird allerdings – das weiß jeder – noch eine Zeit dauern, bis Europa eine Regelung zu Ende verhandelt hat. Die Frage ist: Ist das für uns eine Ausrede, oder haben wir nicht den Ehrgeiz, in Deutschland als größter Wirtschaftsraum in der Europäischen Union und als stärkste Volkswirtschaft eigene Vorstellungen und Maßstäbe zu haben? Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir diesen Weg in Deutschland finden wollen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Das eine ist kein Ersatz für das andere. Wenn ich es richtig verstehe, ist es der Begriff der „Reformpartnerschaft“, der Sie stört im Zusammenhang mit Ländern, die nach wie vor auch in diesen Bereichen Probleme haben. Ich kann sagen: Wir müssen auch mit solchen Ländern – wie immer Sie es nennen – arbeiten, um die Verhältnisse zu verbessern; es soll ein Anreiz sein. Bei drei Dingen sehe ich Chancen, dass wir tatsächlich in Bezug – und das ist ja das Ziel – auf die menschenrechtliche Situation besser werden, vor allen Dingen in der Arbeitswelt Fortschritte machen.
Erstens: Handelsverträge. Da geht es um Nachhaltigkeitskapitel und die Frage, wie man sie durchsetzt. Das ist eine Frage der staatlichen Handelspolitik, die auf europäischer Ebene liegt: mit anderen Wirtschaftsräumen oder unter dem Dach der WTO.
Zweitens: die Frage von menschenrechtlichen Sorgfaltsplichten, die sich an Unternehmen richten. Da – das will ich sagen – verlangen wir von Unternehmen übrigens nichts Unverhältnismäßiges. Die sollen Risiken analysieren, die sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, und die sollen darüber berichten. Dann sollen sie übrigens nach meinen Vorstellungen nicht haften. Vielmehr geht es darum, dass sie sich bemühen. Nicht der Erfolg ist sozusagen der Rechtsgrund, sondern die Bemühenspflicht.